KFA im VKH-Verfahren?

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Rilotta
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#11

10.11.2016, 16:28

Anahid hat geschrieben:Der Gegner muss die Kosten nicht zahlen. Ihr habt keinen Kostenerstattungsanspruch...
Naja so ganz stimmt das nicht. Also mag sein, dass es der Gesetzgeber eigentlich so vorsieht, wir haben allerdings bereits, erst vor Kurzem, ein Verfahren geführt, dass so ähnlich war. Und dort musste der Antragsgegner die Kosten des Antragstellers für das VKH-Prüfungsverfahren tragen, da er den Antrag quasi mutwillig in Kauf genommen bzw. provoziert hat. Und dann nach Antragseinreichung schnell Urkunde errichtet und sich hingestellt hat wie "Guckt, hier eine Urkunde, Antrag erledigt".

Da dort aber ein paar Fakten anders waren, kann ich nicht 1:1 handeln...

Und dann kommt ja eben noch dazu, dass das Gericht hier meint, der Gegner müsse zahlen. Ich wollte nur wissen, ob noch jemand die Kostenentscheidung für falsch hält oder ich einfach nur besch... bin...
Adora Belle hat geschrieben:Nach den Ausführungen von @DKB ist der KFA vielleicht gar nicht so blöd, also ja, ich würde den stellen. Und dann aber auch mit der 1,3 VG. Das schlimmste was passieren kann ist doch, dass Dir einer sagt, es gibt im VKH-Verfahren nix festzusetzen.
Das allerdings verstehe ich wieder nicht. Warum 3100? Es steht ja fest, dass das Verfahren lediglich im VKH-Prüfungsstadium war/ist. Wenn dann würde ich versuchen, über diese falsche Entscheidung die Kosten für das VKH-Verfahren, also die 3335 festsetzen zu lassen.
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Adora Belle
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#12

10.11.2016, 16:37

Wenn Ihr nicht ausdrücklich das Verfahren unter die Bedingung der VKH-Bewilligung gestellt habt, dann ist die 1,3 VG schon mit Einreichung des Antrags angefallen. Und wenn das Gericht trotzdem das VKH-Verfahren vorschaltet, ist Eure 1,3 VG weiterhin im Raum und fällt nicht wieder weg. Und wenn dann das Gericht auch noch eine Kostenentscheidung zu Euren Gunsten trifft, würde ich eben auch diese 1,3 VG beantragen.
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#13

10.11.2016, 16:52

Wir haben aber einen Schriftsatz gemacht, in dem angefragt wird, ob bereits VKH bewilligt und der Antrag der Gegenseite förmlich zugestellt wurde (und die diesbezügliche Nachricht uns nur noch nicht vorliegt) oder ob sich das Verfahren noch im VKH-Prüfungsstadium befindet. Weiter haben wir in diesem Schriftsatz ausgeführt, dass Kosten angefallen sind, die der Gegner zu zahlen hat, weil er den Antrag bewusst in Kauf genommen hat, etc... und darauf hin kam die Nachricht vom Gericht, wie oben erwähnt, dass es sich eben noch in der Prüfungsphase befindet und dann (dazwischen halt der andere Kostenantrag, der dann wieder zurück genommen wurde) die Kostenentscheidung. Da kann ich ja jetzt schlecht ne 1,3 nach 3100 abrechnen, wenn ich vorher ewig lang begründe, warum der Antragsgegner unsere Gebühren nach 3335 tragen muss.
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#14

10.11.2016, 16:53

Ich verstehe zwar, dass man eine 3100 abrechnen kann, weil eben nicht da steht "nur mit bewilligter VKH". Aber dadurch, dass wir vorher alles darauf setzen, dass der Gegner unsere 3335 zu zahlen hat, kann ich ja nun keine 3100 abrechnen.
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#15

10.11.2016, 17:48

Das wussten wir aber bisher in der Diskussion nicht. ;)
DKB
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#16

10.11.2016, 21:32

Auch wenn das Verfahren prozessrechtlich noch im VKH-Prüfungsverfahren ist, ist kostenrechtlich durch eine unbedingte Antragstellung mit Antragseingang die Gebühr KV 1220 bzw. 1221 ( nach Rücknahme ) FamGKG angefallen, somit Kostenentscheidung erforderlich. ;)
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#17

11.11.2016, 09:40

Adora Belle hat geschrieben:Das wussten wir aber bisher in der Diskussion nicht. ;)
Ich hatte angenommen, dass ich das deutlich erklärt habe... hab nochmal nachgelesen, war nicht so. :sorry :patsch

Ich werde jetzt einen KFA über die 3335 machen. Mal sehen, was kommt.
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