Folgender Fall:
Mandantin hat März 2013 PKH ohne Zahlungsanordnung bewilligt bekommen.
Nun fand eine Überprüfung der pers. und wirtsch. Verhältnisse statt und die PKH-Bewilligung wurde abgeändert.
Sie soll nun Raten in Höhe von € 60,00 bezahlen.
Da zwischenzeitlich 43 Monate vergangen sind seit der Bewilligung, folgende Frage:
Muss die Mdtin nun lediglich 8 Monate lang die Raten bezahlen oder so lange bis die Gebühren erstattet sind (max. 48 Monate)?
Meinungen?
Danke
Überprüfung/Abänderung PKH-Bewilligung
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Die 2. Alternative ist richtig. Soweit die Raten reichen, sind alle Verfahrenskosten zu erstatten. Die Ratenzahlung beginnt natürlich erst mit der Anordnung derselben.
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Du hast einen Gedankenfehler.
Die Angelegenheit ist nicht vom Zeitablauf her zu betrachten, sondern von der Höhe der Kostenschuld. Werden jetzt Ratenzahlungen angeordnet, dann kann man logischerweise erst mit Beginn der Ratenzahlungen anfangen, die Schuld zu begleichen. Max. 48 Raten müssen gezahlt werden, bislang sind jedoch keine gezahlt worden, also fängt die Tilgung der Schuld jetzt mit der Rate #1 an und dauert so lange, bis entweder die Schuld beglichen oder die Ratenzahl von 48 ausgeschöpft ist.
Die Angelegenheit ist nicht vom Zeitablauf her zu betrachten, sondern von der Höhe der Kostenschuld. Werden jetzt Ratenzahlungen angeordnet, dann kann man logischerweise erst mit Beginn der Ratenzahlungen anfangen, die Schuld zu begleichen. Max. 48 Raten müssen gezahlt werden, bislang sind jedoch keine gezahlt worden, also fängt die Tilgung der Schuld jetzt mit der Rate #1 an und dauert so lange, bis entweder die Schuld beglichen oder die Ratenzahl von 48 ausgeschöpft ist.
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