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BerH abgelehnt

Verfasst: 04.07.2016, 14:07
von NadineIm
Hallo zusammen,

für einen Mandanten sollen wir einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan fertigen auf Basis von BerH. Nun wurde der Beratungshilfeantrag abgelehnt mit der Begründung, der Mandant hätte eine kostengünstigere Beratung aufsuchen sollen. Er kam auf Empfehlung zu uns und wusste es nicht besser. Wir allerdings auch nicht, dass wir diese Mandanten wegschicken sollen. Habt ihr da Erfahrungen und könnt mir berichten? Evtl. Rechtsprechungen nennen, dass die Beratungsstellen nicht bevorzugt werden dürfen o.ä.?
Vielen lieben Dank

Re: BerH abgelehnt

Verfasst: 04.07.2016, 17:17
von Soenny
§ 1 BerHG sollte jedem, der Beratungshilfe gewährt aber bekannt sein und im Zweifelsfalle wird der Mandant zunächst gebeten, den Schein zu besorgen.

Re: BerH abgelehnt

Verfasst: 05.07.2016, 05:51
von Wanida
NadineIm hat geschrieben: Wir allerdings auch nicht, dass wir diese Mandanten wegschicken sollen.
Das ist aber ein Armutszeugnis! Im Zweifel liest man noch einmal nach.

Bei dem klaren Sachverhalt würde ich mir keine Gedanken über Rechtsmittel machen. Unter Lehrgeld ablegen...

Re: BerH abgelehnt

Verfasst: 05.07.2016, 08:33
von Fienchen
Bei Beratungshilfe für einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan verlangt unser AG auch, dass der Schuldner zunächst eine kostengünstigere Stelle aufsucht.
Diese Stellen sind erfahrungsgemäß oft überlastet und können erst Monate später einen Termin anbieten. Wir sagen unseren Schuldnern dann immer, dass sie sich genau das von zwei verschiedenen Stellen bescheinigen lassen und damit dann wieder zu AG gehen sollen. Dann klappt das mit dem Beratungshilfeschein problemlos.