Pauschale für Fahrtkosten????
Verfasst: 03.06.2016, 08:55
Hallo,
ich habe hier eine Unterhaltssache. Der Kindesvater hatte damals eine Unterhaltsklage gegen seine vier Kinder ges. vertr. durch die Kindesmutter eingereicht. Nach fast vierjährigem Verfahren ist dann ein Vergleich geschlossen worden. Nun prüft das Gericht nachträglich die bewilligte VKH, alle vier Kinder sind mittlerweile volljährig, 18 und 21 Jahre (zweimal Zwillinge). Drei Kinder haben die Mitteilung bekommen, dass sie die VKH nicht zurückzahlen müssen, ein Kind jedoch soll nun Raten in Höhe von 96,00 € zahlen. Dieses Kind macht eine Ausbildung und erhält hier 597,00 €. Darüber hinaus hat sie einen Nebenjob an einer Tankstelle. Hier variert das Einkommen ständig zwischen 250,00 € - 370,00 €. Dem Gericht wurden vom Nebenjob die letzten 12 Verdienstabrechnungen überreicht, angesetzt wurde allerdings nur der Verdienst aus dem letzten Monat in Höhe von 365,37 €, anstatt der Durchschnitt (im Monat davor waren es nur 271,16 €). Ist das richtig??? Ich war der Meinung hier müsste der Durchschnitt in Ansatz gebracht werden und nicht der letzte Monat???
Im Übrigen teilt das Gericht mit, dass eine Pauschale für die Fahrtkosten angesetzt wurde (... km x 2 x 0,25 € x 220 : 12), es also deneben keine weiteren Kosten wie Kfz-Versicherung, Raten für Kfz nicht berücksichtigen kann. Dies ist mir nun vollkommen neu und ich finde darüber auch nichts. Hattet Ihr das auch schon mal?
Wir haben jetzt noch 2 Wochen Zeit Stellung zu nehmen und ich würde gerne diese beiden Punkte rügen.
Für Eure Tipps und Erfahrungen bedanke ich mich schon mal im Voraus!
LG Nadine
ich habe hier eine Unterhaltssache. Der Kindesvater hatte damals eine Unterhaltsklage gegen seine vier Kinder ges. vertr. durch die Kindesmutter eingereicht. Nach fast vierjährigem Verfahren ist dann ein Vergleich geschlossen worden. Nun prüft das Gericht nachträglich die bewilligte VKH, alle vier Kinder sind mittlerweile volljährig, 18 und 21 Jahre (zweimal Zwillinge). Drei Kinder haben die Mitteilung bekommen, dass sie die VKH nicht zurückzahlen müssen, ein Kind jedoch soll nun Raten in Höhe von 96,00 € zahlen. Dieses Kind macht eine Ausbildung und erhält hier 597,00 €. Darüber hinaus hat sie einen Nebenjob an einer Tankstelle. Hier variert das Einkommen ständig zwischen 250,00 € - 370,00 €. Dem Gericht wurden vom Nebenjob die letzten 12 Verdienstabrechnungen überreicht, angesetzt wurde allerdings nur der Verdienst aus dem letzten Monat in Höhe von 365,37 €, anstatt der Durchschnitt (im Monat davor waren es nur 271,16 €). Ist das richtig??? Ich war der Meinung hier müsste der Durchschnitt in Ansatz gebracht werden und nicht der letzte Monat???
Im Übrigen teilt das Gericht mit, dass eine Pauschale für die Fahrtkosten angesetzt wurde (... km x 2 x 0,25 € x 220 : 12), es also deneben keine weiteren Kosten wie Kfz-Versicherung, Raten für Kfz nicht berücksichtigen kann. Dies ist mir nun vollkommen neu und ich finde darüber auch nichts. Hattet Ihr das auch schon mal?
Wir haben jetzt noch 2 Wochen Zeit Stellung zu nehmen und ich würde gerne diese beiden Punkte rügen.
Für Eure Tipps und Erfahrungen bedanke ich mich schon mal im Voraus!
LG Nadine