Pauschale für Fahrtkosten????

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TH-NR
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#1

03.06.2016, 08:55

Hallo,

ich habe hier eine Unterhaltssache. Der Kindesvater hatte damals eine Unterhaltsklage gegen seine vier Kinder ges. vertr. durch die Kindesmutter eingereicht. Nach fast vierjährigem Verfahren ist dann ein Vergleich geschlossen worden. Nun prüft das Gericht nachträglich die bewilligte VKH, alle vier Kinder sind mittlerweile volljährig, 18 und 21 Jahre (zweimal Zwillinge). Drei Kinder haben die Mitteilung bekommen, dass sie die VKH nicht zurückzahlen müssen, ein Kind jedoch soll nun Raten in Höhe von 96,00 € zahlen. Dieses Kind macht eine Ausbildung und erhält hier 597,00 €. Darüber hinaus hat sie einen Nebenjob an einer Tankstelle. Hier variert das Einkommen ständig zwischen 250,00 € - 370,00 €. Dem Gericht wurden vom Nebenjob die letzten 12 Verdienstabrechnungen überreicht, angesetzt wurde allerdings nur der Verdienst aus dem letzten Monat in Höhe von 365,37 €, anstatt der Durchschnitt (im Monat davor waren es nur 271,16 €). Ist das richtig??? Ich war der Meinung hier müsste der Durchschnitt in Ansatz gebracht werden und nicht der letzte Monat???

Im Übrigen teilt das Gericht mit, dass eine Pauschale für die Fahrtkosten angesetzt wurde (... km x 2 x 0,25 € x 220 : 12), es also deneben keine weiteren Kosten wie Kfz-Versicherung, Raten für Kfz nicht berücksichtigen kann. Dies ist mir nun vollkommen neu und ich finde darüber auch nichts. Hattet Ihr das auch schon mal?

Wir haben jetzt noch 2 Wochen Zeit Stellung zu nehmen und ich würde gerne diese beiden Punkte rügen.

Für Eure Tipps und Erfahrungen bedanke ich mich schon mal im Voraus!

LG Nadine
anni22
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#2

06.06.2016, 14:07

Ich hab hier eine Berechnung einer Richterin vorliegen, die das Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate ermittelt hat. Du solltest also richtig liegen mit Deiner Meinung.
Allerdings wurde hier auch die Kfz-Versicherung nicht mit berücksichtigt.
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#3

06.06.2016, 14:14

Laut BGH (Beschluss vom 16.06.12 XII ZB 658/11 = JurBüro 2012, 53) können 5,20 €/km Fahrtkosten pauschal abgesetzt werden für Betriebskosten einschließlich Steuern, Besondere Belastungen für die Anschaffung des Kfz können mit Nachweis geltend gemacht werden. Auch Kosten für die Kfz-Versicherung können abgesetzt werden. Daneben können noch Kosten für Arbeitsmittel (Arbeitskleidung, Fachbücher, Werkzeute) von 5,20 €pauschal pro Monat berücksichtigt werden
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#4

10.07.2019, 11:25

:wink1 Ich erlaube mir, diesen Thread wieder aufzugreifen :pfeif

Das Gericht hat unserer Mandantin u. a. die Werbungskosten von 200,00 € für tägliche Fahrt von 120 km berücksichtigt, jedoch als nicht berücksichtigungsfähig die Kosten der gelben Engel angesehen.

Leider ist aus den mir lediglich vorliegenden Kontoumsätzen der Mandantin nicht ersichtlich, was genau das für Beiträge sind! Einmal ist es ein monatlicher Beitrag von ca. 70 € und einmal ein jährlicher Beitrag von ca. 80 €.

Mehr Unterlagen habe ich dazu nicht und unsere Mandantin ist für mich überhaupt nicht zu erreichen!

Chef meinte, ich soll nun herausfinden, inwieweit die berücksichtigten Werbungskosten von 200 € die möglichen Kosten der gelben Engel mit umfassen.

Die Beiträge zur Haftpflichtversicherung und im Rahmen der Angemessenheit auch zur einer Kaskoversicherung sind gesondert absetzbar (§ 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 a ZPO iVm § 82 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII). Aber wie gesagt, ist es für mich leider nicht schlüssig, um was es sich für Beiträge handelt.

Ich bitte um eure Mithilfe, da ich heute dazu auch noch eine Stellungnahme an das Gericht abgeben muss :sad:
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#5

10.07.2019, 11:32

Gelbe Engel = ADAC? Monatliche Beträge von 70 EUR sind ja ganz schön hoch. Hast Du wirklich nur die Beträge, oder vielleicht auch die Versicherungsnummern oder sowas? Ggf. lässt sich daraus noch was herleiten. Ansonsten würde ich aber auch an Kfz-Versicherung denken. Die 80 EUR könnten normaler Mitgliedsbeitrag sein füpr Pannenhilfe, oder ne billige RSV? Da kenne ich die Tarife nicht so.
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#6

10.07.2019, 11:53

Ja, gelber Engel = ADAC ;)

Hinsichtlich der jährlich 80 € habe ich jetzt hier in diesem ganzen Durcheinander wenigstens herausgefunden, dass es sich hierbei um den Mitgliedsbeitrag handelt.

Hinsichtlich der monatlichen Beiträge von ca. 70 € kann ich dem Kontoumsatz eine offensichtliche Versicherungsnummer entnehmen, mehr dazu aber auch leider nicht.

Chef meint, ich soll das gegenüber dem Gericht erstmal als Haftpflicht-/Kaskoversicherung angeben! Wenn sich die Mandantin nicht meldet, muss sie erstmal in den sauren Apfel beißen :-?
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#7

10.07.2019, 13:32

Birne hat geschrieben:
10.07.2019, 11:53
Hinsichtlich der monatlichen Beiträge von ca. 70 € kann ich dem Kontoumsatz eine offensichtliche Versicherungsnummer entnehmen, mehr dazu aber auch leider nicht.

Chef meint, ich soll das gegenüber dem Gericht erstmal als Haftpflicht-/Kaskoversicherung angeben!
Das kann sogar möglich sein - manch einer zahlt die HPV fürs Auto monatlich. Und wenn noch Kasko dabei ist, ist der Betrag durchaus realistisch (auch wenn ich persönlich das schon teuer finde). ;)
Birne hat geschrieben:
10.07.2019, 11:53
Wenn sich die Mandantin nicht meldet, muss sie erstmal in den sauren Apfel beißen :-?
Richtig - selbst schuld. Ich glaub nicht, dass ihr Mandanten nur mal eben so anruft/anschreibt. :pfeif
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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