Hallo,
ich habe hier eine mir bislang unbekannt Konstellation und habe in Büchern und Foren nix passendes gefunden.
Wir vertreten unsere Mandantin vor einem 500 km entfernten Gericht im VKH-Verfahren.
Im ersten Termin ist ein Kollege vor Ort gewesen und es wurde VKH bewilligt und der Kollege als Hauptbevollmächtigter und wir als Korrespondenzanwältin beigeordnet worden. Soweit ist noch alles klar, hier ist eine 3400 für uns entstanden.
Nun haben wir aber den zweiten Termin selbst wahrgenommen und sind mit der Mdt. gemeinsam hingefahren, im Termin wurde sich verglichen. Die 3402 entsteht ja für Terminsvertreter, nicht für Korrespondenzanwälte. Kann ich für die Wahrnehmung des Termins jetzt noch was abrechnen oder war der Tag vergebens? Im zweiten Termin ist zur VKH nichts besprochen worden.
Hat jemand eine Idee?
Korrespondenzanwalt im PKH-Verfahren nimmt Termin wahr
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Ich würde gründsätzlich sagen, dass da nichts abgerechnet werden kann. Ihr habt ja einen Kollegen vor Ort gehabt, der den Termin hätte wahrnehmen können.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Sehe es wie Anahid. Ihr hattet ja schonmal einen Bezirksansässigen Vertreter
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Ich hatte sowas befürchtet.
Auch wenn ich es erst jetzt gelesen habe (hier ist dauerarbeiten angesagt), danke für die schnelle Rückinfo.
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