Hallo zusammen
Folgende Problematik:
Wir haben in einer FamS bereits das gerichtliche Verfahren (VKH) abgerechnet. Bezahlt ist allerdings noch nicht.
Jetzt habe ich hier noch einen Beratungshilfeschein für die Angelegenheit gefunden. Könnte ich hier (nur) eine halbe Geschäftsgebühr abrechenen?
Eine Anrechnung in der VKH-Vergütung habe ich nicht vorgenommen, weil von dem Beratungshilfeschein nichts wusste.
BerH halbe GG abrechnen?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ja, das geht. Anschreiben an das Gericht und darauf hinweisen, dass VKH-Vergütung zum Verfahren AZ.... komplett abgerechnet wurde und um Festsetzung des nichtanrechenbaren Teils der BerH-Gebühr gebeten wird.
LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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Hallo,
also wenn noch nix gezahlt ist, dann könntest du die BerH abrechnen udn dann eine korrigierte VKH Note machen. dazu würde ich allerdings bei Gericht anrufen udn fragen, ob das schon irgendwie an die Auszahlungsstelle weitergeleitet wurde,. Wenn nicht, dann kannst du das erklären und dann so machen.
Dass du die Anrechnung bei der BerH vornehmen kannst wäre mir neu. Und es könnte dir passieren, da du ja angeben musst bei der Abrechnung ob das in ein gerichtliches Verfahren übergegangen ist, dass die das dann weiterleiten an die zuständige Kammer. Die würde dann Geld zurück verlangen udn du hättest die Mühe zu erklären, dass du da nicht die volle Gebühr bei der BerH geholt hast.
Ich würde ganz normal BerH abrechnen und dann eine korrigierte VKH Note schickst mit einem Vermerk, dass du die zuviel erhaltenen Gebühren erstattest.
also wenn noch nix gezahlt ist, dann könntest du die BerH abrechnen udn dann eine korrigierte VKH Note machen. dazu würde ich allerdings bei Gericht anrufen udn fragen, ob das schon irgendwie an die Auszahlungsstelle weitergeleitet wurde,. Wenn nicht, dann kannst du das erklären und dann so machen.
Dass du die Anrechnung bei der BerH vornehmen kannst wäre mir neu. Und es könnte dir passieren, da du ja angeben musst bei der Abrechnung ob das in ein gerichtliches Verfahren übergegangen ist, dass die das dann weiterleiten an die zuständige Kammer. Die würde dann Geld zurück verlangen udn du hättest die Mühe zu erklären, dass du da nicht die volle Gebühr bei der BerH geholt hast.
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Tatjana
etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen
Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.
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Ich bin der Meister meines Los.
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Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten
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Liesel hat geschrieben:Ja, das geht. Anschreiben an das Gericht und darauf hinweisen, dass VKH-Vergütung zum Verfahren AZ.... komplett abgerechnet wurde und um Festsetzung des nichtanrechenbaren Teils der BerH-Gebühr gebeten wird.
echt?? wusste ich gar nicht.
Cool, wieder was gelernt ...
Tatjana
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