Abrechnung im Berufungsverfahren, PKH
Verfasst: 11.02.2016, 15:51
Hallo,
sicherlich könnt ihr mir bei dem folgenden Fall weiterhelfen. Im Berufungsverfahren haben wir vor längerer Zeit Festsetzung einer 1,6 VG beantragt und bis heute keine Zahlung aus der Staatskasse erhalten. Leider wurde der Antrag beim OLG eingereicht. Das OLG teilte nun mit, dass das LG dafür zuständig wäre und solange die Akte dem LG nicht vorliegt, wird der Antrag nicht bearbeitet werden können. Muss man denn wirklich abwarten, bis die Akte wieder beim LG ist? Denn sonst kann man ja während des Berufungsverfahrens nicht abrechnen.
Es muss noch eine weitere Gebühr abgerechnet werden; kann man den Antrag beim LG einreichen, obwohl die Akte noch beim OLG ist?
sicherlich könnt ihr mir bei dem folgenden Fall weiterhelfen. Im Berufungsverfahren haben wir vor längerer Zeit Festsetzung einer 1,6 VG beantragt und bis heute keine Zahlung aus der Staatskasse erhalten. Leider wurde der Antrag beim OLG eingereicht. Das OLG teilte nun mit, dass das LG dafür zuständig wäre und solange die Akte dem LG nicht vorliegt, wird der Antrag nicht bearbeitet werden können. Muss man denn wirklich abwarten, bis die Akte wieder beim LG ist? Denn sonst kann man ja während des Berufungsverfahrens nicht abrechnen.
Es muss noch eine weitere Gebühr abgerechnet werden; kann man den Antrag beim LG einreichen, obwohl die Akte noch beim OLG ist?