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Frage zu KFA

Verfasst: 15.12.2015, 16:37
von ButlerJames
Liebe Kollegen,

ich habe gerade eine Abrechnung der Kosten im arbeitsrechtlichen Verfahren in der zweiten Instanz hier liegen.

Er rechnet ab:

1,6 VG
1,2 TG
Honorarforderung vom ...
Reisekosten
Abwesenheitsgeld
Auslagen
MWSt
- Kosten durch Staatskasse gez.
Ende

Ich bin in PKH-Sachen nicht fit und möchte Euch deshalb um Rat bitten.

Muss er die Kosten die die Staatskasse abgezogen hat unten abziehen? Was meint der mit Honorarforderung?

Re: Frage zu KFA

Verfasst: 15.12.2015, 16:42
von Liesel
Die durch die Staatskasse erstattete PKH-Vergütung ist auf diese übergegangen und muss daher bei der Kostenfestsetzung in Abzug gebracht werden.

Welche Honorarforderung das sein soll, können wir hier nicht beantworten. Gab es da eine Anlage zum KfA?

Re: Frage zu KFA

Verfasst: 15.12.2015, 16:44
von ButlerJames
Nein... nur das eine Blatt. Hat mich auch gewundert.

Re: Frage zu KFA

Verfasst: 15.12.2015, 16:47
von Liesel
Widersprechen mit der Begründung, dass diese nicht nachvollziehbar ist.

UBV-Kosten dürften das ja auch keine sein, wenn Reisekosten abgerechnet werden.

Re: Frage zu KFA

Verfasst: 15.12.2015, 16:49
von ButlerJames
Wichtiger Hinweis den ich vergessen habe: Die Kosten hat er in der Berechnung selbst, komischerweise gar nicht berücksichtigt.

Ich würde einfach darauf hinweisen, dass diese Forderung nicht nachvollziehbar ist, wir aber grundsätzlich mit der Abrechnung einverstanden sind. Oder?

Re: Frage zu KFA

Verfasst: 15.12.2015, 18:05
von 13
Ich bin kein Arbeitsrechter, so viel vorweg...

Das würde ich so nicht schreiben, das ist ein Widerspruch in sich. Entweder man moniert den KFA oder man ist damit einverstanden.
Manche RAe bezeichnen ihre gesetzliche Vergütung auch als "Honorar". Trifft das hier evtl. zu?

Re: Frage zu KFA

Verfasst: 15.12.2015, 19:14
von online
So ähnlich würde ich auch denken. Kann es eine Art Zwischensumme der beiden Gebühren sein?
Oder es gibt eine Anlage, die Ihr nicht bekommen habt, weil kein Mehrstück eingereicht wurde. :kopfkratz

Re: Frage zu KFA

Verfasst: 16.12.2015, 12:16
von ButlerJames
Es gibt weder eine Anlage noch kann es aus den vorangegangenen Gebühren eine Zwischensumme bilden.

Wir haben jetzt dorthin geschrieben dass wir grundsätzlich einverstanden sind, jedoch die eine Position nicht verstehen.

Eine Änderung haben wir nicht erbeten. Mal sehen was bei rum kommt. Danke.