ZV i.V.m. PKH - Buchung FoKo
Verfasst: 08.12.2015, 15:49
Hallo.
Wir haben hier aktuell in einer alten ZV Akte ein Problem. Unser Mdt. (Gläubiger) hat für alle ZV Maßnahmen PKH erhalten. Wir haben im FoKo immer alle RVG-Gebühren eingebucht für die jeweiligen ZV Maßnahmen. Haben auch alle ZV Gebühren von der PKH Stelle bekommen. Nun will der RA vom Schuldner, dass wir unser FoKo dahingehend berichtigen, d. wir alle ZV Gebühren rausnehmen, da wir diese ja von der PKH Stelle erhalten. Wir sehen das anders. Wenn nämlich unser Mdt. (Gläubiger) voll befriedigt wird am Ende der ZV, dann kommt ja die PKH Stelle und sagt…“Hey du hast ja jetzt ganz viel Geld also her mit der Rückzahlung der PKH Gebühren“. Und wir zahlen sodann diese mit eingezogenen PKH Gebühren an die PKH Stelle zurück. Wenn wir jetzt aber die ZV Gebühren nicht ins FoKo buchen würden und dann am Ende der ZV die PKH Stelle kommt und Knete will, dann ist ja unser Mdt. doppelt belastet! Wie kann ich das jetzt dem RA der Schuldnerin beibringen? Ich steh uff dem Schlauch.
Hülfe
Wir haben hier aktuell in einer alten ZV Akte ein Problem. Unser Mdt. (Gläubiger) hat für alle ZV Maßnahmen PKH erhalten. Wir haben im FoKo immer alle RVG-Gebühren eingebucht für die jeweiligen ZV Maßnahmen. Haben auch alle ZV Gebühren von der PKH Stelle bekommen. Nun will der RA vom Schuldner, dass wir unser FoKo dahingehend berichtigen, d. wir alle ZV Gebühren rausnehmen, da wir diese ja von der PKH Stelle erhalten. Wir sehen das anders. Wenn nämlich unser Mdt. (Gläubiger) voll befriedigt wird am Ende der ZV, dann kommt ja die PKH Stelle und sagt…“Hey du hast ja jetzt ganz viel Geld also her mit der Rückzahlung der PKH Gebühren“. Und wir zahlen sodann diese mit eingezogenen PKH Gebühren an die PKH Stelle zurück. Wenn wir jetzt aber die ZV Gebühren nicht ins FoKo buchen würden und dann am Ende der ZV die PKH Stelle kommt und Knete will, dann ist ja unser Mdt. doppelt belastet! Wie kann ich das jetzt dem RA der Schuldnerin beibringen? Ich steh uff dem Schlauch.
Hülfe