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ZV i.V.m. PKH - Buchung FoKo

Verfasst: 08.12.2015, 15:49
von Puschelchen
Hallo.

Wir haben hier aktuell in einer alten ZV Akte ein Problem. Unser Mdt. (Gläubiger) hat für alle ZV Maßnahmen PKH erhalten. Wir haben im FoKo immer alle RVG-Gebühren eingebucht für die jeweiligen ZV Maßnahmen. Haben auch alle ZV Gebühren von der PKH Stelle bekommen. Nun will der RA vom Schuldner, dass wir unser FoKo dahingehend berichtigen, d. wir alle ZV Gebühren rausnehmen, da wir diese ja von der PKH Stelle erhalten. Wir sehen das anders. Wenn nämlich unser Mdt. (Gläubiger) voll befriedigt wird am Ende der ZV, dann kommt ja die PKH Stelle und sagt…“Hey du hast ja jetzt ganz viel Geld also her mit der Rückzahlung der PKH Gebühren“. Und wir zahlen sodann diese mit eingezogenen PKH Gebühren an die PKH Stelle zurück. Wenn wir jetzt aber die ZV Gebühren nicht ins FoKo buchen würden und dann am Ende der ZV die PKH Stelle kommt und Knete will, dann ist ja unser Mdt. doppelt belastet! Wie kann ich das jetzt dem RA der Schuldnerin beibringen? Ich steh uff dem Schlauch.

Hülfe

:augenreib :nachdenk :panik :thx

Re: ZV i.V.m. PKH - Buchung FoKo

Verfasst: 08.12.2015, 15:51
von elise98de
Du müsstest bitte deinen Beruf noch ergänzen. Ehe darf dir niemand antworten.

Re: ZV i.V.m. PKH - Buchung FoKo

Verfasst: 08.12.2015, 16:12
von pitz
elise98de hat geschrieben:Du müsstest bitte deinen Beruf noch ergänzen. Ehe darf dir niemand antworten.
@TE: Nicht wundern, du hattest deinen Beruf offensichtlich (also lt. deinem Profil) schon angegeben unter "Tätigkeit". Im Zusammenhang mit einer Softwareumstellung/-update des Boards (stand irgendwo auch mal unter Ankündigungen, hab ich jetzt nicht wiedergefunden auf die Schnelle) ist das aus dem Kurzprofil verschwunden und muss unter "Beruf" neu angegeben werden. :wink2

Re: ZV i.V.m. PKH - Buchung FoKo

Verfasst: 08.12.2015, 16:20
von Puschelchen
ups sorry, war so lange nicht hier, habs aktualisiert...

Re: ZV i.V.m. PKH - Buchung FoKo

Verfasst: 08.12.2015, 18:21
von Sonnenkind
Ich würde mal auf § 788 Abs. 1 ZPO verweisen. Da steht nichts von wg. mit oder ohne PKH. Der Schuldner hat die Kosten der ZV zu tragen.

Edith: Sofern sie natürlich notwendig waren!

Re: ZV i.V.m. PKH - Buchung FoKo

Verfasst: 09.12.2015, 09:43
von Liesel
Die Gebühren sind aber in Höhe der PKH-Gebühren auf die Staatskasse übergegangen. Daher die Zahlung durch die Staatskasse ins Foko einbuchen und alles ist chic.