KFB bei PKH - Gerichtskosten

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Inara
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#1

03.11.2015, 08:53

Hallo Leute,

hab eine kurze Frage. Unser Mandant war Beklagter, er hatte PKH. Es wurde ein Vergleich geschlossen. Kosten werden gegeneinander aufgehoben.
Wir haben jetzt einen KFB bekommen in dem die hälftigen Gerichtskosten zu Gunsten des Klägers festgsetzt wurden. Muss unser Mandant das nun bezahlen oder übernimmt das wg. PKH auch die Staatskasse?

Vielen Dank im Voraus.

MFG
Maddien
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#2

03.11.2015, 08:58

§ 31 GKG - Mehrere Kostenschuldner :)
läuft...
:huch
JanineMo
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#3

19.11.2015, 10:12

Hallo Ihr Lieben,

nun hab ich mal eine Frage bezüglich KFB trotz PKH.

Wir vertreten den Beklagten. Diesem wurde PKH bewilligt.

Im Termin schließen die Parteien auf Anraten des Gerichts folgenden Vergleich............

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

PKH haben wir abgerechnet und auch bereits erhalten.

Jetzt bekommen wir einen KFB, in dem unser Mandant die hälftigen Gerichtskosten an die Kläger zu erstatten hat. Muss unser Mandant diese jetzt erstatten oder werden diese auch von der bewilligten PKH bezahlt?

Vielen Dank im Voraus.
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#4

19.11.2015, 10:50

Die werden nicht von der PKH gezahlt. Diese Kosten muss Euer Mandant zahlen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Maddien
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#5

19.11.2015, 10:54

123 ZPO :)
läuft...
:huch
JanineMo
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#6

19.11.2015, 11:02

Vielen lieben Dank
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strange
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#7

12.01.2016, 09:47

Hallo liebe Leidensgenossen,

da ich einen Thread für besonders dumme Fragen nicht finden konnte, schließe ich mich hier an.

Unsere Partei ist Kläger und hat PKH bewilligt bekommen. Es wurde ein Vergleich geschlossen und die Kosten des Rechtsstreits sowie des Vergleichs wurden gegeneinander aufgehoben.

Muss ich für die Klagepartei einen Antrag auf Ausgleich der GK stellen? Oder holt sich die LJK die Kosten von der Gegenseite?

LG, strange
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Thomas Manegold
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#8

12.01.2016, 09:58

Die auf den Beklagten entfallenden GK werden direkt bei diesem eingezogen. Ausgleich müsste nur gestellt werden, wenn Kläger GK-Vorschuss geleistet hätte, was bei PKH nicht der Fall sein dürfte.
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strange
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#9

12.01.2016, 10:02

:thx dann kann ich die Akte beruhigt wegpacken
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Thomas Manegold
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