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Beratungshilfe Straf- u. Zivilrecht
Verfasst: 30.10.2015, 11:05
von paralegal6
Habe grade einen verzwickten Fall und nichts ähnliches gefunden. Mdt. kam mit BerH Schein: "Beratung und ggf. Vertreung für eine ....beschwerde" Ich soll nun zivil- und strefrechtlich abrechnen. Kann ich das so mischen? Habe ich leider noch nie gehört, mir würde dann nur einfallen 2501 für Strafs. und 2503 Zivil? oder 2 getrennte Rechnungen? oder zweimal 2501?
![Patsch :patsch](./images/smilies/patsch.gif)
bin grade verwirrt
Re: Beratungshilfe Straf- u. Zivilrecht
Verfasst: 30.10.2015, 11:09
von Liesel
Was habt ihr denn gemacht? Und wieso Straf- und Zivilrecht?
Re: Beratungshilfe Straf- u. Zivilrecht
Verfasst: 30.10.2015, 11:13
von paralegal6
Mdt wollte eine Aufsichtsbeschwerde da er bei der Polizei grob angefasst wurde, hat aber wiederum im Gegenzug eine Anzeige wegen Widerstand bekommen
Re: Beratungshilfe Straf- u. Zivilrecht
Verfasst: 30.10.2015, 11:37
von Adora Belle
Und wofür wurde die BerH bewilligt?
Re: Beratungshilfe Straf- u. Zivilrecht
Verfasst: 30.10.2015, 11:38
von paralegal6
steht oben im Zitat "Beratung und Vertretung f. Ausfrichtsbeschwerde" also kann ich vermutlich nur zivil abrechnen?
Re: Beratungshilfe Straf- u. Zivilrecht
Verfasst: 30.10.2015, 12:16
von Adora Belle
Jo. Für die Beratung in der Strafsache benötigst Du eine weitere Bewilligung.