Beratungshilfe Straf- u. Zivilrecht
- paralegal6
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Habe grade einen verzwickten Fall und nichts ähnliches gefunden. Mdt. kam mit BerH Schein: "Beratung und ggf. Vertreung für eine ....beschwerde" Ich soll nun zivil- und strefrechtlich abrechnen. Kann ich das so mischen? Habe ich leider noch nie gehört, mir würde dann nur einfallen 2501 für Strafs. und 2503 Zivil? oder 2 getrennte Rechnungen? oder zweimal 2501? bin grade verwirrt
- Liesel
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Was habt ihr denn gemacht? Und wieso Straf- und Zivilrecht?
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- paralegal6
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Mdt wollte eine Aufsichtsbeschwerde da er bei der Polizei grob angefasst wurde, hat aber wiederum im Gegenzug eine Anzeige wegen Widerstand bekommen
- Adora Belle
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Und wofür wurde die BerH bewilligt?
- paralegal6
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steht oben im Zitat "Beratung und Vertretung f. Ausfrichtsbeschwerde" also kann ich vermutlich nur zivil abrechnen?
- Adora Belle
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Jo. Für die Beratung in der Strafsache benötigst Du eine weitere Bewilligung.