Strafrecht - Anrechnung Wahlanwaltsgebühren auf Beiordnung?
Verfasst: 30.10.2015, 09:14
Hallo alle zusammen.
Ich hab da mal ein kleines Problem und bräuchte Hilfeeeee... (nichts passendes in den Foren gefunden)
Wir wurden von einem Mandanten hinsichtlich mehrerer Anklageschriften (einzelne Verfahren) beauftragt, für ihn tätig zu werden. Vertretung wurde in den einzelnen Verfahren bei Gericht angezeigt. Irgendwann wurden einzelne Verfahren zusammengefügt, die wiederum zu einem späteren Zeitpunkt in ein großes Verfahren zusammengefasst wurden. Danach wurden wir vom Gericht als Pflichtverteidiger beigeordnet. Wir haben beantragt, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen. Es erging Beschluss: die Eröffnung des Hauptverfahrens wird abgelehnt.
Die "Akten" sollten dann abgerechnet werden. Ich habe dann jedes einzelne Verfahren - bis zur Zusammenlegung - einzeln abgerechnet (Grundgebühr und Vorverfahrensgebühr) und zum Schluss das große Verfahren (Hauptverfahrensgebühr - Termin hat nicht stattgefunden).
Habe natürlich die Gebühren der Beiordnung abgerechnet.(Kam nicht viel rum dabei) Chef meinte dann, dass es da auch eine Anrechnung der Beiordnungsgebühren auf die Wahlanwaltsgebühren (wie bei PKH mit Ratenzahlung) geben müsste. Meine Kollegin und ich haben aber im www diesbezüglich nichts gefunden.
Hilfeeeee...
Liebe Grüße,
Ivonne
Ich hab da mal ein kleines Problem und bräuchte Hilfeeeee... (nichts passendes in den Foren gefunden)
Wir wurden von einem Mandanten hinsichtlich mehrerer Anklageschriften (einzelne Verfahren) beauftragt, für ihn tätig zu werden. Vertretung wurde in den einzelnen Verfahren bei Gericht angezeigt. Irgendwann wurden einzelne Verfahren zusammengefügt, die wiederum zu einem späteren Zeitpunkt in ein großes Verfahren zusammengefasst wurden. Danach wurden wir vom Gericht als Pflichtverteidiger beigeordnet. Wir haben beantragt, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen. Es erging Beschluss: die Eröffnung des Hauptverfahrens wird abgelehnt.
Die "Akten" sollten dann abgerechnet werden. Ich habe dann jedes einzelne Verfahren - bis zur Zusammenlegung - einzeln abgerechnet (Grundgebühr und Vorverfahrensgebühr) und zum Schluss das große Verfahren (Hauptverfahrensgebühr - Termin hat nicht stattgefunden).
Habe natürlich die Gebühren der Beiordnung abgerechnet.(Kam nicht viel rum dabei) Chef meinte dann, dass es da auch eine Anrechnung der Beiordnungsgebühren auf die Wahlanwaltsgebühren (wie bei PKH mit Ratenzahlung) geben müsste. Meine Kollegin und ich haben aber im www diesbezüglich nichts gefunden.
Hilfeeeee...
Liebe Grüße,
Ivonne