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PKH oder BerH

Verfasst: 25.07.2007, 13:33
von arcangel71
Wenn jemandem PKH Antrag und Stufenklage zugestellt wird (Auskunft Einkommen bei Trennung), sollte derjenige dann PKH oder BerH beantragen.

Verfasst: 25.07.2007, 13:36
von turmalin
Das kommt doch ganz darauf an, ob derjenige bedürftig ist oder nicht. Liegt Bedürftigkeit vor, nicht mutwillig und Aussicht auf ERfolg (siehe § 116 ZPO) dann ja. BerH dürfte sich erübrigen, da wir uns hier ja bereits im Gerichtsverfahren befinden. Dann gleich PKH beantragen. Mandant möchte ja schließlich verteidigt werden und nicht nur außergerichtlich beraten oder?

Verfasst: 25.07.2007, 13:37
von Curry
Genau der Meinung bin ich auch, das ist keine reine Beratung mehr.

Verfasst: 25.07.2007, 13:37
von Claudi130874
Prozeßkostenhilfe, denn es ist ja ein gerichtliches Verfahren anhängig. Beratungshilfe wird doch nur gewährt, wenn kein gerichtliches Verfahren anhängig ist

Verfasst: 25.07.2007, 13:40
von luccimaus
:zustimm Claudi

Verfasst: 25.07.2007, 13:56
von arcangel71
Danke !

Wie macht das Euer Chef. Schickt er die Mandanten in Ehesachen selbst zum Gericht zwecks Antrages auf PKH oder wird die vom RA beantragt ?

Verfasst: 25.07.2007, 13:59
von luccimaus
Also bei PKH kenne ich das so, dass dies der ANtrag macht. Wir machen dies direkt mit der Stufenklage zusammen. Stufenklage und PKH-Antrag. Bei Ber-Hilfe schicken wir die Mandanten selbst zu Gericht, weil dies einfach schneller ist.

Verfasst: 25.07.2007, 14:06
von turmalin
Genau, PKH-Antrag beim Anwalt, BerH besser der Mandat selbst und das am besten auch vorher. So hat man als Anwalt auch eher den Überblick, ob noch was fehlt oder nicht. Die meisten Mandanten bekommen den Vordruck eh nicht alleine ausgefüllt und außerdem muss ja auch beantragt werden, dass Dein RA beigeordnet wird. Nicht dass sich der Mandant noch einen anderen RA nimmt. Man weiß ja leider nie so recht.....