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Pkh Raten

Verfasst: 16.10.2015, 07:02
von Svengie
Wo ist der Unterschied bei pkh mit und ohne Ratenzahlung? Danke :wink1

Re: Pkh Raten

Verfasst: 16.10.2015, 08:07
von Anahid
Ohne Ratenzahlung bekommst Du grundsätzlich nur die PKH-Gebühr von der Staatskasse. Bei Ratenzahlung kann es sein, dass Du auch die Regelgebühren später durch die Staatskasse gezahlt bekommen kannst; kommt auf die Höhe der zu zahlenden Raten und die insgesamt angefallenen Kosten an.

Re: Pkh Raten

Verfasst: 16.10.2015, 10:17
von 13
Oder anders ausgedrückt: Die Partei ohne PKH ist zur Kostentragung bei entsprechender KGE (= Kostengrundentscheidung) verpflichtet. Eine Bewilligung von PKH mit Raten versetzt die PKH-Partei in die Lage, die auf sie entfallenden Kosten "in Raten" zu begleichen. Ist der Streitwert des Verfahrens >4000 €, dann siehe wegen der RA-Kosten Anahid im Vorbeitrag. Die meist monatlichen Raten sind schon während des Verfahrens zu zahlen. Muss die PKH-Partei am Ende keine Kosten tragen, erfolgt Erstattung der Raten durch die Gegenseite oder die Landeskasse.

Re: Pkh Raten

Verfasst: 16.10.2015, 23:36
von Svengie
Dankeschön :wink1

Re: Pkh Raten

Verfasst: 16.10.2015, 23:37
von Svengie
Das heißt, wenn im Beschluss nichts steht, wie in unserem Fall, dann ist automatisch ohne Ratenzahlung oder?

Re: Pkh Raten

Verfasst: 17.10.2015, 07:06
von Maddien
yo

Re: Pkh Raten

Verfasst: 17.10.2015, 09:53
von Svengie
:thx