PKH-Überprüfung

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ich
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#1

07.10.2015, 11:31

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Folgender Sachverhalt:

Wir wurden in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren mit PKH beigeordnet. Das Verfahren an sich ist längst beendet. Nun wollte das Gericht die Vermögensverhältnisse des Mdt. überprüfen. Wir haben das Anschreiben an den Mdt. weitergeleitet mit der Bitte um Stellungnahme - eine solche ist nie gekommen, sodass nun vom Gericht die bewilligte PKH aufgehoben wurde.
Den Aufhebungsbeschluss haben wir dem Mdt. zugeschickt. Daraufhin kam nun kommentarlos eine Gehaltsabrechnung + ein Schreiben vom Jugendamt von 2013 (!), wonach der Mdt. Unterhalt zu zahlen hat.

Meine Frage ist nun: Nachdem die PKH aufgehoben wurde, ist unser Mandat beendet. Sind wir verpflichtet, den Mdt. nun weiter zu vertreten? Gegen den Aufhebungsbeschluss läuft noch die Frist zur sofortigen Beschwerde bis 16.10.2015.
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Liesel
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#2

07.10.2015, 11:40

Mandanten informieren, dass Beschwerde möglich, Fristablauf der 16.10.2015 ist und nachfragen, ob Beschwerde durch euch eingelegt werden soll. Komplette Unterlagen anfordern und auf Kostentragungspflicht hinweisen (ggf. gleichzeitig Vorschussrechnung).
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#3

07.10.2015, 11:59

d.h. wir sind laut gesetz nicht mehr verpflichtet im Rahmen der bewilligten PKH hier tätig zu werden?
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#4

07.10.2015, 13:02

Was willst du denn tun, wenn der Mandant euch nicht mit der Beschwerdeeinlegung beauftragt?
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#5

07.10.2015, 13:07

Wie gesagt, kamen heute kommentarlos 2 Unterlagen von ihm zu dieser Sache.
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#6

07.10.2015, 13:10

Ich würde nochmals nachfragen, ob Beschwerdeeinlegung gewünscht ist und auf Fristablauf verweisen. Ich weise in solchen Fällen ausdrücklich darauf hin, dass für den Fall, dass die erforderlichen Unterlagen nicht komplett vorliegen, eine Beschwerde nicht eingereicht wird.

Ist bei manchen Mandanten halt etwas nervig. Kenne ich hier auch.
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