1 Berechtigungsschein - mehrere Angelegenheiten

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Butterblume
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#11

10.12.2015, 08:48

:schieb
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Anahid
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#12

10.12.2015, 09:43

Wenn Eheleute in derselben Angelegenheit zu Dir kommen, bekommt zwar jeder von den beiden einen Beratungshilfeschein. Dennoch ist es nur eine Angelegenheit. Solange es nur bei der Beratung bleibt und eine Abrechnung nach 2500 VV RVG erfolgt, gibt es nicht einmal die Erhöhungsgebühr. Werdet Ihr allerdings außergerichtlich tätig und die Geschäftsgebühr wird abgerechnet (2503 VV RVG), dann erhöht sich diese entsprechend 1008 VV RVG.
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#13

10.12.2015, 10:01

Meine Chefin ist leider anderer Meinung und hat auf ein Urteil des BGH, Urteil vom 07. Mai 2015 – III ZR 304/14 bezogen. :roll:

Gibt es denn gegen den Beschluss noch einen anderen Rechtsbehelf?
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Anahid
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#14

10.12.2015, 10:08

Ihr habt 4 Bescheide, betroffen sind Eheleute. Also sind es 2 Sachen und die will das Gericht auch abrechnen. Was anderes gibt da auch das BGH-Urteil nicht her.
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#15

10.12.2015, 10:12

Um welche Bescheide geht es denn? Leistungsbescheide, Erstattungsbescheide?
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#16

10.12.2015, 10:43

Ich stelle hier mal unsere Begründung ein:

wird zu dem gerichtlichen Schreiben vom 24.11.2015 wie folgt Stellung genommen.

Es wird weiterhin an unserer Rechtsauffassung festgehalten, dass es sich um vier unterschiedliche Angelegenheiten handelt, die gesondert abzurechnen sind.

Hierzu hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 07. Mai 2015 – III ZR 304/14 –, Rn. 37, juris) entschieden: „Unter einer "Angelegenheit" im gebührenrechtlichen Sinn ist das gesamte Geschäft zu verstehen, das der Rechtsanwalt für den Auftraggeber besorgen soll. Ihr Inhalt bestimmt den Rahmen, innerhalb dessen der Rechtsanwalt tätig wird. Um dieselbe Angelegenheit annehmen zu können, müssen drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein. Insbesondere muss - neben einem einheitlichen Auftrag und einem gleichen Tätigkeitsrahmen - zwischen den einzelnen Gegenständen ein innerer objektiver Zusammenhang bestehen, das heißt es muss sich um einen einheitlichen Lebensvorgang handeln (OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2005, 67, 68; <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>/Mayer aaO § 15 RVG Rn. 5 ff; Schneider/Wolf/N. Schneider, RVG, 7. Aufl., § 15 Rn. 22 ff). Zumindest die letztgenannte Voraussetzung ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Der Beauftragung von Rechtsanwältin W. lagen nicht nur drei getrennte Pflegeverträge, sondern auch drei unterschiedliche sozialhilferechtliche Verfahren zugrunde, die unabhängig voneinander beurteilt werden mussten. Hinsichtlich jedes Hilfeempfängers mussten die Rechtsbeziehungen innerhalb des sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnisses gesondert überprüft werden. Dabei war auch festzustellen, ob die abgerechneten Leistungen den Vorgaben aus dem Grund- und Sachleistungsverhältnis entsprachen. Es lagen somit mehrere Angelegenheiten im Sinne von § 15 RVG vor.“

Diese Ausführungen sind auch für das hiesige Verfahren relevant. Für beide Mandanten liegen zwei getrennte Pflegeverträge vor. Weiterhin mussten alle vier Bescheide überprüft, wobei diese nicht inhaltsgleich gewesen sind, da die Berechnungen für Herrn und Frau ........... jeweils unterschiedlich waren. Gegen die Bescheide vom 15.06.2015 legte die Betreuerin am 30.06.2015 und gegen die Bescheide vom 11.09.2015 am 28.09.2015 insgesamt vier Widersprüche ein. Bezüglich der Bescheide vom 15.06.2015 lag bereits ein Widerspruchsbescheid vom 14.10.2015 vor. Die Unterzeichnerin musste prüfen, in wie fern die Widerspruchsverfahren fortgeführt werden und die Erfolgsaussichten für die Einreichung der Klage prüfen. Es handelt sich um vier unterschiedliche sozialhilferechtliche Verfahren wie sie im Einzelnen in dem Beratungshilfeantrag unter A bezeichnet worden sind.

Es wird um antragsgemäße Entscheidung gebeten.
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#17

10.12.2015, 10:44

Gibt es denn gegen den Beschluss noch einen anderen Rechtsbehelf?
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paralegal6
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#18

10.12.2015, 13:29

Was meinst du mit es gibt 4 Bescheide? 4 Beratungshilfescheine? Oder 4 Bescheide als Rechtsangelegenheit die ihr bearbeitet habt?
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Butterblume
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#19

10.12.2015, 13:51

4 Bescheide und wir wollen 4 mal Beratungshilfe!
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#20

10.12.2015, 14:55

Butterblume hat geschrieben:Gibt es denn gegen den Beschluss noch einen anderen Rechtsbehelf?
Gegen einen ablehnenden Beratungshilfebeschluss, und den haben wir hier ja wohl, ist die Erinnerung nach § 7 BerHG gegeben.
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