Ich habe mir die anderen Threads zum Thema Mehrvergleich durchgelesen. Weil dort aber nur 1 Mandant beteiligt war, bin ich mir jetzt nicht sicher, ob meine Berechnung so richtig ist. Es wäre super nett, wenn jemand meine Berechnung überprüfen könnte. Danke schon mal an dieser Stelle.
Die wichtigsten Infos:
2 Mandanten (Ehepaar)
Streitwert (festgesetzt vom Gericht)
für die Zeit bis zum 18.08.2014 = 5.500,00 €
für die Zeit nach dem 18.08.2014 = 3.834,00 €
Terminsgebühr = 4.502,63 € (3.834,00 € + 668,63 € für den Mehrvergleich)
Es hat ein Termin stattgefunden und später wurde der Mehrvergleich protokolliert
Meine Abrechnung:
Gebühr 3100 - GW 5.500,00 €
Erhöhung für 1 weiteren Auftraggeber
Gebühr 3101 - GW 668,69 €
Erhöhung für 1 weiteren Auftraggeber
- Obergrenze aus GW 6.168,69 € berücksichtigen -
Gebühr 3104 - GW 4.502,63 €
Gebühr 1003 - GW 4.502,63 €
Gebühr 1000 - GW 668,68 €
- Obergrenze aus GW 5.171,32 € berücksichtigen -
Auslagen
Mehrwertsteuer
Ist das so richtig?
VKH, Mehrvergleich + 2 Mandanten
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Die Gebühr 1003 ist nach dem falschen Streitwert berechnet. Zu dem Zeitpunkt waren ja nur noch 3.834,00 € anhängig. Über den Rest von 668,63 € nimmst Du ja die Gebühr 1000. Ansonsten kann ich keinen Fehler finden.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Danke Anahid. Auch für den Hinweis mit dem falschen Streitwert.
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Gerne. Natürlich beträgt dann die Obergrenze 4.502,63 € und nicht, wie in Deiner Rechnung angegeben 5.171,32 €. Denke zwar, dass Dir das klar ist, aber Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.
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