2 Beklagte aber nur 1x PKH bewilligt

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Little Wombat
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#1

11.08.2015, 12:48

Ich schon wieder. Die Suchfunktion hat mir zwar 2 Threads aber aus denen werde ich leider nicht schlau.

Wir haben ein Ehepaar vertreten und für beide Widerspruch gegen einen MB eingelegt. Das Verfahren ging in das streitige Verfahren über. Für beide ist PKH beantragt worden, aber nur der Ehemann hat PKH (Ratenzahlung) bewilligt bekommen. Für die Ehefrau wurde der PKH Antrag abgelehnt. Streitwert für MB war 5.000,00 €, für das gerichtliche Verfahren 13.466,55 €

Rechne ich die PKH Gebühren jetzt ganz normal ab?
3307
3100
-Anrechnung
3104
1003
7002
7008

Und kann ich gegenüber der Ehefrau normal abrechnen unter Anrechnung der PKH Gebühren? Ich hatte einen solchen Fall bislang leider noch nicht und bin etwas ratlos.
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niva
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#2

11.08.2015, 13:01

für die 3307 bekommst du keine PKH.

ansonsten kommt es ein bisschen darauf an, was genau in deinem Beschluss steht bzw. wie das Gericht das bei euch handhabt, weil es da verschiedene Möglichkeiten gibt.

wenn die PKH nicht auf die 1008 beschränkt ist, kannst du die Gebühren so abrechnen, aber ohne 3307 und Anrechnung sehe ich hier nicht bzw. ergibt sich ja nicht aus deinem Sachverhalt, aber wenn ihr die Geschäftsgebühr vom Mdt bekommen hast, wird es noch ein bisschen komplizierter.
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#3

11.08.2015, 13:04

Naja, eigentlich sind es ja hier mehrere Auftraggeber in derselben Sache.... da kannst du meiner Meinung nach eh nur einmal abrechnen, aber mit Erhöhung. Die Mandanten haben das dann in der Regel anteilig zu tragen... also jeder 1/2.
Ich würde gucken, was die Rechnung nach normalem Gebührensatz hergibt, dann die PKH-Abrechnung (ohne Eröhung) machen und die Differenz zwischen beiden von der Frau verlangen.... Ist jetzt aber reines Bauchgefühl.
Mal sehen, was die anderen dazu sagen.
Tatjana H.
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#4

11.08.2015, 14:01

Hallo,

ich würde für ihn über PKH ganz normal abrechnen aber ohne die 3307 und die Anrechnung und bei ihr dann ur noch die 1008 in Rechnung stellen. wenn das ja um beide als Gesamtschuldner (?) geht, dann finde ich eine zweite Kostenrechnung nicht richtig.
jennjenn87 hat geschrieben:Naja, eigentlich sind es ja hier mehrere Auftraggeber in derselben Sache.... da kannst du meiner Meinung nach eh nur einmal abrechnen, aber mit Erhöhung. Die Mandanten haben das dann in der Regel anteilig zu tragen... also jeder 1/2.
Ich würde gucken, was die Rechnung nach normalem Gebührensatz hergibt, dann die PKH-Abrechnung (ohne Eröhung) machen und die Differenz zwischen beiden von der Frau verlangen.... Ist jetzt aber reines Bauchgefühl.
Mal sehen, was die anderen dazu sagen.
Allerdings hört sich das von jennjenn87 auch nicht verkehrt an. Denn die dame hat ja keine PKH also müsste Sie euch ja die vollen Gebühren erstatten.

Was sagt dein RA dazu?

Grüße
Tatjana

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#5

11.08.2015, 14:06

Tatjana H. hat geschrieben:ich würde für ihn über PKH ganz normal abrechnen aber ohne die 3307 und die Anrechnung und bei ihr dann ur noch die 1008 in Rechnung stellen.
das geht aber nicht, da wird Geld verschenkt. bei 5000 € ist ein Gebührensprung
Tatjana H. hat geschrieben:wenn das ja um beide als Gesamtschuldner (?) geht, dann finde ich eine zweite Kostenrechnung nicht richtig.
warum soll das nicht richtig sein? Mdt1 wird gegenüber der Staatskasse abgerechnet und Mdt2 bekommt eine Rechnung. lediglich wie abgerechnet wird in der Rechtsprechung streitig.
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#6

11.08.2015, 15:03

Hmm, Niva,

da hast du recht. :)

mein Ex-Chef war halt ein herzensguter, der hat das so abgerechnet. Aber stimmt, man verschenkt dann natürlich Geld :)
Tatjana

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#7

11.08.2015, 15:18

Tatjana H. hat geschrieben:Hmm, Niva,

da hast du recht. :)

mein Ex-Chef war halt ein herzensguter, der hat das so abgerechnet. Aber stimmt, man verschenkt dann natürlich Geld :)
es gibt außer meiner Chefin noch andere RAe die Geld verschenken. :schock :schock :schock :schock :schock :schock :schock
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#8

11.08.2015, 15:19

:yeah

ja mein Ex-Chef und das am laufenden Meter und dann kamen die Beschwerden wenn die Konten nicht gut aussahen :) So ist er halt :) :wink2
Tatjana

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tiko73

#9

11.08.2015, 15:26

Tatjana H. hat geschrieben::yeah

ja mein Ex-Chef und das am laufenden Meter und dann kamen die Beschwerden wenn die Konten nicht gut aussahen :) So ist er halt :) :wink2
Kommt mir bekannt vor :-)
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