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Abrechn VKH Hauptsache und eA

Verfasst: 16.07.2015, 10:34
von Naoomii
Hallo

hätte eine Frage wegen Abrechnung in FamSache. Bin zwar ausgelernt, hab aber seit 20 Jahren keine FamSachen abrechnen müssen.

Hab in Hauptsacheverfahren 3000,00 Streitwert und im eA Verfahren 1500,00 €. Ich würde Verfahr G, Terminsgebühr und Einigungsgebühr aus zusammengerechneten Gegenstandswerten berechnen, stimmt das ?? Keine Ahnung ? Danke für jegliche Antwort. Hilfe..

Re: Abrechn VKH Hauptsache und eA

Verfasst: 16.07.2015, 10:41
von TinaW
Vor ein paar Wochen hatten wir auch so eine Sache, dort wurde getrennt abgerechnet, einmal Hauptverfahren und einmal eA.

Re: Abrechn VKH Hauptsache und eA

Verfasst: 16.07.2015, 10:47
von niva
Naoomii hat geschrieben: aus zusammengerechneten Gegenstandswerten berechnen,
auch in Familiensache gilt § 17 Nr. 4 b) RVG ;)