Späteres Datum auf dem BH-Schein.....und nun?

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Charlotte2014
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#1

13.07.2015, 16:16

Unser Mandant war am 10.07.15 bei uns und wollte den BH-Schein heute nachreichen. Hat er auch, aber da steht jetzt das Datum 13.07.15 drauf. Kann ich das trotzdem ganz normal abrechnen? Meine Anwältin sagt jetzt, dass das großer Mist ist und weiß jetzt auch nicht genau wie wir das machen sollen.
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#2

13.07.2015, 16:21

Habt ihr nur beraten? Dann nehme ich immer den Tag, der auf dem Berechtigungsschein steht. Wenn ihr allerdings nach außen hin tätig geworden seid, dann wirds schwierig ...
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Liesel
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#3

13.07.2015, 16:23

Wieso? Der Antrag ist vier Wochen nach der ersten Tätigkeit des RA zu stellen. Wenn der RA den Antrag einreicht, steht auf dem Berechtigungsschein auch ein späteres Datum.
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#4

13.07.2015, 16:24

Das ist doch völlig in Ordnung, ist halt nachträgliche Antragstellung.
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Charlotte2014
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#5

13.07.2015, 16:24

wir haben nur beraten...aber die Akte haben wir ja schon am 10.07.15 aangelegt. Das ist dann egal? irgendwo steht ja auch, dass man den Schein VOR einer Beratung braucht.
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#6

14.07.2015, 05:57

Ich hatte zwar nur selten in meinem Leben mit Beratungshilfe zu tun, aber es gibt ja auch die Möglichkeit, dass der Anwalt erst berät und dann nachträglich Beratungshilfe beantragt, gleich zusammen mit der Vergütung für seine Tätigkeit. Da liegt dann logischerweise das Bewilligungsdatum nach der Tätigkeit. Nur bei PKH sollte man das nicht versuchen. Denn die PKH-Bewilligung kann immer frühestens auf den Tag zurückwirken, an dem sie beantragt wurde. Vielleicht hat Euch das irritiert.
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#7

14.07.2015, 12:46

Wenn ihr nur beraten habt, dann ist das ganz egal. Du kannst den ganz normal mit dem Kreuzchen "B-Schein beigefügt" bei Gericht einreichen und abrechnen. Wenn das Gericht fragt, wann Beratung stattgefunden hat, dann sagste, am Tage an dem der Schein datiert ist :)
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Liesel
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#8

14.07.2015, 12:52

Beim Vergütungsfestsetzungsantrag ist die Leistungszeit anzugeben. :roll:
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#9

14.07.2015, 13:02

Ja, aber wenn man vor Erhalt des B-Scheins tätig wird, meckert das Gericht doch rum.

Bei einer Beratung kann doch keiner nachvollziehen, wann diese stattgefunden hat.
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#10

14.07.2015, 13:05

#3 und #4
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