PKH + Mehrvergleich + 3500 VV RVG

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Bellinda
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#1

10.06.2015, 14:15

Folgender Sachverhalt:

Mandantin hat in einer arbeitsrechtlichen Sache PKH mit Ratenzahlung bewilligt bekommen. Wir haben sofortige Beschwerde eingelegt, da Raten für sie nicht tragbar waren. Schließlich hat sie PKH ohne Raten bewilligt bekommen.

Im Termin wurde ein Vergleich geschlossen. Die PKH erstreckt sich auch "auf den Vergleich einschließlich dessen Mehrwert".
Wert der Klage: 5.880,00 €
Mehrwert des Vergleichs: 735 €

Nun zu meinen Fragen: Ist meine Berechnung so korrekt? Fällt in diesem Fall die Gebühr 3500 an?

3100 Verfahrensgebühr 5.880,00 € 1.3 347,10 €
3101 Verfahrensgebühr, ermäßigt 735,00 € 0.8 64,00 €
3104 Terminsgebühr 6.615,00 € 1.2 332,40 €
1000 Einigungsgebühr 735,00 € 1.5 120,00 €
1003 Einigungsgebühr bei anhängigem gerichtlichen Verfahren 5.880,00 € 1 267,00 €
7002 Post- und Telekommunikationspauschale 20,00 €
Kappung gem. § 15 III RVG (Verfahrensgebühr) -51,00 €
Kappung gem. § 15 III RVG (Einigungsgebühr) geprüft, nicht nötig 0,00 €
Nettobetrag 1.099,50 €

:kopfkratz

Entschuldigt bitte die schlechte Übersicht, gerade nur schnell aus Word kopiert. :lol:
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Adora Belle
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#2

10.06.2015, 14:18

Ob du für den Mehrwert auch VG und TG kriegst, hängt von der örtlichen Praxis ab.

Die 3500 für die Beschwerde ist angefallen, aber nur gegenüber dem Mandanten abrechenbar. Keine PKH fürs PKH-Verfahren.
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#3

10.06.2015, 15:01

Wenn Du Pech hast, bekommst Du nicht einmal die EG nach 1000. Die Gerichte hier vertreten die Ansicht, dass in dem Fall, wo PKH für den Vergleich bewilligt wird, die Sache gerichtlich anhängig ist und damit Gebühren nach Teil 2 nicht mehr anfallen können.
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Bellinda
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#4

10.06.2015, 22:54

Ich kenn die örtliche Praxis leider nicht, also lass ich mich überraschen.. :roll:

Vielen Dank :thx
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