PKH-Antrag nach Teilrücknahme
Verfasst: 02.06.2015, 13:34
Ich habe versucht, mein Problem zu lösen und möchte jetzt Bestätigung meiner gewonnenen Erkenntnisse oder eben Korrektur.
In dieser zeitlichen Reihenfolge:
Klage 9.000 EUR / Teilrücknahme 3.000 EUR nach Zahlung des Gegners / Mahnung an Kläger-Mandant, die GK endlich zu zahlen / Mitteilung Mandant, dass PKH beantragt werden soll / PKH wird bewilligt, Klage und Teilrücknahme wird dem Gegner zugestellt. Im Urteil steht der Streitwert 6.000 EUR.
M.E. wurde das Verfahren erst an-/rechtshängig mit der PKH-Bewilligung, also deutlich nach der Teilrücknahme, also zum Streitwert 6.000 EUR.
Damit gehen uns Kosten flöten. Dies laste ich allerdings dem Mandanten an, da der nicht frühzeitig gesagt hat, dass er PKH braucht. Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich die Teilrücknahme sein lassen, bzw. erst nach Rechtshängigkeit erklärt.
Ich werde nun die Gebührendifferenz dem Mandanten in Rechnung stellen, wobei ich entgegenkommend nur PKH-Gebühren abrechnen will.
Ist das alles richtig so ? Könnt Ihr zustimmen ?
In dieser zeitlichen Reihenfolge:
Klage 9.000 EUR / Teilrücknahme 3.000 EUR nach Zahlung des Gegners / Mahnung an Kläger-Mandant, die GK endlich zu zahlen / Mitteilung Mandant, dass PKH beantragt werden soll / PKH wird bewilligt, Klage und Teilrücknahme wird dem Gegner zugestellt. Im Urteil steht der Streitwert 6.000 EUR.
M.E. wurde das Verfahren erst an-/rechtshängig mit der PKH-Bewilligung, also deutlich nach der Teilrücknahme, also zum Streitwert 6.000 EUR.
Damit gehen uns Kosten flöten. Dies laste ich allerdings dem Mandanten an, da der nicht frühzeitig gesagt hat, dass er PKH braucht. Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich die Teilrücknahme sein lassen, bzw. erst nach Rechtshängigkeit erklärt.
Ich werde nun die Gebührendifferenz dem Mandanten in Rechnung stellen, wobei ich entgegenkommend nur PKH-Gebühren abrechnen will.
Ist das alles richtig so ? Könnt Ihr zustimmen ?