PKH-Antrag nach Teilrücknahme

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#1

02.06.2015, 13:34

Ich habe versucht, mein Problem zu lösen und möchte jetzt Bestätigung meiner gewonnenen Erkenntnisse oder eben Korrektur.
In dieser zeitlichen Reihenfolge:
Klage 9.000 EUR / Teilrücknahme 3.000 EUR nach Zahlung des Gegners / Mahnung an Kläger-Mandant, die GK endlich zu zahlen / Mitteilung Mandant, dass PKH beantragt werden soll / PKH wird bewilligt, Klage und Teilrücknahme wird dem Gegner zugestellt. Im Urteil steht der Streitwert 6.000 EUR.

M.E. wurde das Verfahren erst an-/rechtshängig mit der PKH-Bewilligung, also deutlich nach der Teilrücknahme, also zum Streitwert 6.000 EUR.

Damit gehen uns Kosten flöten. Dies laste ich allerdings dem Mandanten an, da der nicht frühzeitig gesagt hat, dass er PKH braucht. Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich die Teilrücknahme sein lassen, bzw. erst nach Rechtshängigkeit erklärt.

Ich werde nun die Gebührendifferenz dem Mandanten in Rechnung stellen, wobei ich entgegenkommend nur PKH-Gebühren abrechnen will.

Ist das alles richtig so ? Könnt Ihr zustimmen ?
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#2

02.06.2015, 13:43

Anhängig wurde die Klage über 9.000,00 €; rechtshängig aber nur über 6.000,00 €, da zwischen Einreichung der Klage und Zahlung der Gerichtkosten bzw. Stellung eines PKH-Antrag Teilerledigung in Höhe von 3.000,00 € durch Zahlung eingetreten ist. Damit ist bei Euch die VG nach 9.000,00 € entstanden, und zwar nach meiner Meinung nach normalen Gebühren. Ich frage mich allerdings, warum das mit der PKH erst nach der Einreichung der Klage rausgekommen ist. Sowas klärt man doch vorher ab, es sei denn, es ist plötzlich ein Vermögensverfall beim Mandanten eingetreten (Verlust der Arbeitsstelle o.ä.).
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#3

02.06.2015, 14:20

Vielen Dank Anahid,

vor Klageeinreichung sprechen wir natürlich mit dem Mandanten über die evtl. Kosten eines Verfahrens. Wenn der Mandant die Klageeinreichung möchte, fragen wir nicht explizit nach, ob er diese Kosten, eben speziell die Gerichtskosten zu Beginn des Verfahrens, aufbringen kann. Damit sollte er schon ehrlicherweise selbst rausrücken.

Du sagst im Gegensatz zu mir, die Klage wäre wegen 9.000 EUR anhängig geworden. Ist das wirklich richtig ?
Gerichtskosten wurden im übrigen nie eingezahlt. Erst kam die Teilrücknahme (bewußt vor einer Rechtshängigkeit), dann tauchte erst das Thema PKH mit Antragstellung auf.
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#4

02.06.2015, 16:00

Die Klage wurde unbedingt, also nicht verbunden mit einem PKH-Antrag, wegen 9.000,00 € eingereicht. Mit Eingang bei Gericht ist die anhängig. Rechtshängig wird die erst mit Zustellung an die Gegenseite.
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#5

02.06.2015, 16:55

AAAha, alternativ könnte ich eine Klage einreichen zusammen mit dem PKH-Antrag und diese von der PKH-Gewährung abhängig machen. Bei Versagung habe ich dann natürlich keine Anhängigkeit.
In meinem Fall ist die Verfahrensgebühr somit nach 9.000 EUR entstanden durch die Anhängigkeit.

Danke, wieder was dazugelernt.
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