VKH wg. Auskunftsanspruch Unterhalt
Verfasst: 02.06.2015, 10:46
Guten Morgen
Ich brauche Eure Hilfe bei einer Abrechnung, geht um eine Unterhaltssache:
Gegner hat sich geweigert Auskunft zu erteilen. Wir haben dann Antrag auf Auskunft und VKH gestellt. VKH wurde bewilligt und zwar für die Auskunftsstufe und den noch nicht bezifferten Zahlungsantrag.
Die Gegenseite hat dann alle erforderlichen Unterlagen eingereicht, wir haben dann die Unterhaltsneuberechnung (außergerichtlich) vorgenommen, des Weiteren wurde eine Unterhaltsvereinbarung notariell geschlossen.
Wie ist das ganze nun abzurechnen? VKH haben wir nur für die Auskunft bekommen, kann ich die Geltendmachung des Unterhalts in voller Höhe trotzdem irgendwie abrechnen?
Sonnige Grüße aus dem Norden
Ich brauche Eure Hilfe bei einer Abrechnung, geht um eine Unterhaltssache:
Gegner hat sich geweigert Auskunft zu erteilen. Wir haben dann Antrag auf Auskunft und VKH gestellt. VKH wurde bewilligt und zwar für die Auskunftsstufe und den noch nicht bezifferten Zahlungsantrag.
Die Gegenseite hat dann alle erforderlichen Unterlagen eingereicht, wir haben dann die Unterhaltsneuberechnung (außergerichtlich) vorgenommen, des Weiteren wurde eine Unterhaltsvereinbarung notariell geschlossen.
Wie ist das ganze nun abzurechnen? VKH haben wir nur für die Auskunft bekommen, kann ich die Geltendmachung des Unterhalts in voller Höhe trotzdem irgendwie abrechnen?
Sonnige Grüße aus dem Norden