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VKH wg. Auskunftsanspruch Unterhalt

Verfasst: 02.06.2015, 10:46
von sunnylein
Guten Morgen :huepf

Ich brauche Eure Hilfe bei einer Abrechnung, geht um eine Unterhaltssache:

Gegner hat sich geweigert Auskunft zu erteilen. Wir haben dann Antrag auf Auskunft und VKH gestellt. VKH wurde bewilligt und zwar für die Auskunftsstufe und den noch nicht bezifferten Zahlungsantrag.

Die Gegenseite hat dann alle erforderlichen Unterlagen eingereicht, wir haben dann die Unterhaltsneuberechnung (außergerichtlich) vorgenommen, des Weiteren wurde eine Unterhaltsvereinbarung notariell geschlossen.

Wie ist das ganze nun abzurechnen? VKH haben wir nur für die Auskunft bekommen, kann ich die Geltendmachung des Unterhalts in voller Höhe trotzdem irgendwie abrechnen?

Sonnige Grüße aus dem Norden

Re: VKH wg. Auskunftsanspruch Unterhalt

Verfasst: 09.06.2015, 21:22
von Rechtsfachwirt
Guten Tag,

gerne werde ich versuchen, etwas Klarheit in diese Angelegenheit zu bringen - sofern mir dies möglich ist.

Wenn ich den Sachverhalt richtig überblicke war angedacht, eine Auskunftsklage als ersten Teil einer Stufenklage einzureichen. Dieses Auskunftsbegehren wurde dann auch in einer Auskunftsklage geltend gemacht, für welches VKH bewilligt wurde. Ist dies bisher korrekt?

Der spätere Zahlungsanspruch in Form von nicht gezahlten bzw. neu zu zahlenden Unterhaltsansprüchen wurde dann vertraglich geregelt und notariell festgestellt.

Sofern es alles so korrekt ist ergibt sich aus meiner Sicht folgende grundsätzliche "Rechnung":

Die VKH-Gebühren kann man gegenüber der Staatskasse geltend machen. Sofern sich hier eine Differenz zu der "normalen" RVG-Tabelle ergibt, kann man diese gegenüber der unterlegenen Partei geltend machen. Der weitere Zahlungsanspruch wurde dann außergerichtlich geltend gemacht, was man grundsätzlich gegenüber der Gegenseite abrechnen kann.

Soweit die graue Theorie.

Sollte ich schon geholfen haben, würde ich mich natürlich sehr freuen. Falls noch weitere Fragen usw. offen sein sollten, stehe ich natürlich zur Verfügung.

Liebe Grüße,
Rechtsfachwirt

Re: VKH wg. Auskunftsanspruch Unterhalt

Verfasst: 10.06.2015, 09:13
von Geniesserin
Mich irritiert etwas, dass ihr VKH für die Auskunft und den noch zu beziffernden Zahlungsantrag bekommen habt und später schreibst Du, VKH nur für die Auskunft.

Wie ist denn der Stand des Gerichtsverfahrens? Wurde nach VKH-Bewilligung der Auskunftsanspruch eingereicht oder hat das Gericht den automatisch weitergeleitet?

Ich tendiere im Moment zur
VKH-Prüfungsverfahrensgebühr für die Auskunft, vorzeitige Beendigung (wird dabei 15 III RVG notwendig :kopfkratz ), TG und EG.