Beratungshilfe im Sozialrecht
Verfasst: 18.05.2015, 17:11
Hallo Leute,
ich habe da mal eine eher allgemeine Frage: Wie wird die Beratungshilfebewilligung im Sozialrecht bei euren Amtsgerichten gehandhabt? Wir haben hier grundsätzlich das Problem, dass das AG immer auf die Diakonie als andere Hilfemöglichkeit verweist und deshalb eigentlich jeden Antrag für ein Widerspruchsverfahren ablehnt. Hier haben sich schon einige Rechtsanwälte zusammen geschlossen und versucht, mit dem Amtsgerichtsdirektor mal ein Gespräch zu führen, aber der sitzt das einfach aus. Es kommt einfach kein Termin zustande. Die Diakonie nimmt auch nicht wirklich Stellung dazu, ob sie denn überhaupt in der Lage ist, die Leute zumindest annähernd zu bedienen. Widerspruchsverfahren dürfen sie meines Wissens nicht führen, aber das AG sagt immer, sie könnten den Leuten dabei helfen, einen Widerspruch zu formulieren. Aber was ist denn, wenn im Widerspruchsverfahren weiterer Vortrag erforderlich wird. Viele Klienten sind m. E. sprachlich (weil sie kein oder nur wenig Deutsch sprechen) oder intellektuell (tschuldigung) gar nicht in der Lage, ein Widerspruchsverfahren nur mit Formulierungshilfe zu führen.
Ist da woanders auch so schlimm? Mein Chef dreht langsam echt am Rad.
ich habe da mal eine eher allgemeine Frage: Wie wird die Beratungshilfebewilligung im Sozialrecht bei euren Amtsgerichten gehandhabt? Wir haben hier grundsätzlich das Problem, dass das AG immer auf die Diakonie als andere Hilfemöglichkeit verweist und deshalb eigentlich jeden Antrag für ein Widerspruchsverfahren ablehnt. Hier haben sich schon einige Rechtsanwälte zusammen geschlossen und versucht, mit dem Amtsgerichtsdirektor mal ein Gespräch zu führen, aber der sitzt das einfach aus. Es kommt einfach kein Termin zustande. Die Diakonie nimmt auch nicht wirklich Stellung dazu, ob sie denn überhaupt in der Lage ist, die Leute zumindest annähernd zu bedienen. Widerspruchsverfahren dürfen sie meines Wissens nicht führen, aber das AG sagt immer, sie könnten den Leuten dabei helfen, einen Widerspruch zu formulieren. Aber was ist denn, wenn im Widerspruchsverfahren weiterer Vortrag erforderlich wird. Viele Klienten sind m. E. sprachlich (weil sie kein oder nur wenig Deutsch sprechen) oder intellektuell (tschuldigung) gar nicht in der Lage, ein Widerspruchsverfahren nur mit Formulierungshilfe zu führen.
Ist da woanders auch so schlimm? Mein Chef dreht langsam echt am Rad.