Ich habe ein Problem ....
Ich habe Kosten gegen den unterlegenen Gegner komplett aus der Tabelle zu § 13 RVG gemäß § 104 ZPO festsetzen lassen.
KFB gegen Gegner liegt vor. Dieser zahlt jedoch nicht.
Erst jetzt habe ich in der Akte gesehen, dass der Mandant PKH hat.
Eigentlich hätte ich mir die PKH-Gebühren nach der Tabelle zu § 49 RVG aus der Staatskasse holen und die Differenz zu den normalen Gebühren nach der Tabelle zu § 13 RVG gegen den Gegner festsetzen lassen sollen.
Dann hätte ich jetzt wenigstens die PKH-Gebühren.
Aber leider hab ich das aber nicht gemacht.
Jetzt meine Frage:
Habe ich eine Chance mir die PKH-Gebühren festsetzen zu lassen und den bereits vorhandenen KfB gegen den Gegner wg. dem Anspruchsübergang auf die Staatskasse umschreiben zu lassen bzw. muss ich den KfB überhaupt abändern lassen?
So blöd, wenn man nicht erst denkt und dann handelt anstatt erst mal fix die Kostenfestsetzung macht.
Und ausgerechnet in der Sache ist der bisher zuständige Rechtspfleger von dem Gericht weggegangen und der neue ist noch nicht da, d.h. ich kann auch nicht kurz mal anrufen und fragen wie ich vorgehen soll.
Hoffe hier kann mir jemand helfen wie ich jetzt am besten vorgehe.
PKH-Gebühren und KFB gegen Gegner - nachträgliche Änderung?!
- MissMilchkaffee
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Viele Grüße
MissMilchkaffee
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Wow, was für eine schnelle Hilfe, klasse!
DANKESCHÖN Liesel!
Schönen Feierabend.
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MissMilchkaffee
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- 13
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Ich habe noch mal geschnüffelt - vllt. hilft dies noch:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=99 ... g#p1729410
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~ Grüßle ~
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Hallo Liesel, hallo 13,
nach langer Zeit ein kurzes Update zum Fall:
Es ging alles wie gewünscht und ohne Wenn und Aber beim AG Marbach durch!!
Den ursprünglichen KFB habe ich zurück geschickt, die PKH-Gebühren wurden an uns ausbezahlt und die Differenz gegen den Gegner mit neuem KFB festgesetzt!!
Danke nochmals für eure schnelle Hilfe und einen schönen Tag euch noch!!
LG MissMilchkaffee
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Es ging alles wie gewünscht und ohne Wenn und Aber beim AG Marbach durch!!
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Die Differenz mittels eines neuen KFB festzusetzen habe ich noch nicht gesehen, aber vllt. war die Einschränkungsklausel nicht bekannt. Auf jeden Fall auch von mir und danke für das Feedback.
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