Liebe Mitstreiter,
stehe vor einem Problem.
Wir vertreten 2 Auftraggeber in einem Gerichtsverfahren vor dem Landgericht.
Der eine Mandant beantragt und erhält PKH ohne Ratenzahlung. Der andere Mandant beantragt keine PKH.
Wie gehe ich nun bei den Abrechnungen vor ? Theoretisch kann ich ja nur 1,3 Verfahrensgebühr und 0,3 Erhöhung abrechnen...
Rechne ich jetzt bei PKH nur die 0,3 Erhöhungsgebühr ab und der Mandant ohne PKH trägt die 1,3 voll oder wie mach ich das jetzt ?....steh aufm Schlauch
LG
Mehrere Auftraggeber-1 Mandant mit PKH, 1 Mandant ohne PKH
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Über PKH 1,3 VG und die weiter entstandenen Gebühren, die Differenz stellst du Mandant 2 in Rechnung.
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Liesel,-
Du meinst jetzt aber: Der Mandant 2 bekommt die 1,3 Regelgebühr in Rechnung gestellt abzüglich der gezahlten PKH, ja? Denn in Höhe der 1,3 VG+Nebenkosten besteht ja die gesamtschuldnerische Haftung für den Mandanten ohne PKH.
Frohes Schaffen dann Allseits
Du meinst jetzt aber: Der Mandant 2 bekommt die 1,3 Regelgebühr in Rechnung gestellt abzüglich der gezahlten PKH, ja? Denn in Höhe der 1,3 VG+Nebenkosten besteht ja die gesamtschuldnerische Haftung für den Mandanten ohne PKH.
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Mandant 2 bekommt eine Rechnung über 1,6 VG nach 3100 zuzügl. 1008 und die weiter entstandenen Gebühren abzügl. 1,3 VG nebst weiterer Gebühren, da diese über PKH von der Staatskasse gezahlt werden.
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Hm,-
Der Mandant 2 haftet doch aber nicht für die 1,6 erhöhte Verfahrensgebühr.
Er haftet doch nur (zwar gesamtschuldnerisch) für die Gebühren und Auslagen, die entstanden wären, wenn er alleiniger Auftraggeber wäre.
Ich bin der Meinung, dass eine ordnungsgemäße Rechnung - insbesondere wegen des Mehrwertsteuer-Ausweises - nur so aussehen kann:
1,3 VG 3100 (Regelgebühr) x €
abzüglich 1,3 VG
gezahlte PKH x €
Nebenkosten x €
abzüglich im Wege der
PKH gezahlter x €
usw.
+ 19 % Mwst
Hinweis unter der Rechnung: in Höhe eines Betrages von x € (1,3 VG + Nebenkosten) besteht gesamtschuldnerische Haftung mit ..........unter Berücksichtigung der diesem gewährte PKH. In Höhe eines Betrages von x € (0,3 Gebühr + Mwst) haften Sie für meine Vergütung allein.
Oder warum sehe ich das vielleicht falsch?
Ich gehe eigentlich auch davon aus, dass PKH nur "zur Hälfte" gezahlt wird, da der Rechtspfleger evtl. von einer Haftung nach "Köpfen" ausgehen wird.
Der Mandant 2 haftet doch aber nicht für die 1,6 erhöhte Verfahrensgebühr.
Er haftet doch nur (zwar gesamtschuldnerisch) für die Gebühren und Auslagen, die entstanden wären, wenn er alleiniger Auftraggeber wäre.
Ich bin der Meinung, dass eine ordnungsgemäße Rechnung - insbesondere wegen des Mehrwertsteuer-Ausweises - nur so aussehen kann:
1,3 VG 3100 (Regelgebühr) x €
abzüglich 1,3 VG
gezahlte PKH x €
Nebenkosten x €
abzüglich im Wege der
PKH gezahlter x €
usw.
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Hinweis unter der Rechnung: in Höhe eines Betrages von x € (1,3 VG + Nebenkosten) besteht gesamtschuldnerische Haftung mit ..........unter Berücksichtigung der diesem gewährte PKH. In Höhe eines Betrages von x € (0,3 Gebühr + Mwst) haften Sie für meine Vergütung allein.
Oder warum sehe ich das vielleicht falsch?
Ich gehe eigentlich auch davon aus, dass PKH nur "zur Hälfte" gezahlt wird, da der Rechtspfleger evtl. von einer Haftung nach "Köpfen" ausgehen wird.
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Angefallen sind:
1,6 VG 3100, 1008
zuzüglich weitere Gebühren, nehmen wir an, die TG nach 3104
Mandant 1 hat PKH. Über PKH wird erstattet:
1,3 VG 3100
1,2 TG 3104
Da nicht mehr abgerechnet werden kann als das, was insgesamt angefallen ist, muss Mandant 2 folgende Gebühren tragen:
1,6 VG 3100, 1008
1,2 TG 3104
abzügl. Erstattung PKH
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Da nicht mehr abgerechnet werden kann als das, was insgesamt angefallen ist, muss Mandant 2 folgende Gebühren tragen:
1,6 VG 3100, 1008
1,2 TG 3104
abzügl. Erstattung PKH
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Ach so,- ich wußte nicht, dass PKH tatsächlich in voller Höhe gezahlt wurde.
Aber dennoch,- Du wirst keine Probleme bekommen, wenn Mandant 2 zahlt. Aber eine "ordnungsgemäße" Rechnung an ihn darf nicht über die erhöhte VG von 1,6 lauten.
Aber so lange die Kosten insgesamt gezahlt werden, ist das ja wurscht. Wo kein Kläger kein Richter.
Aber dennoch,- Du wirst keine Probleme bekommen, wenn Mandant 2 zahlt. Aber eine "ordnungsgemäße" Rechnung an ihn darf nicht über die erhöhte VG von 1,6 lauten.
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