Reisekosten im KFA-Formular im Rahmen der PKH

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chkern
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#1

12.02.2015, 10:43

Hallo alle zusammen,

ich mache zum ersten Mal einen KFA im PKH und hab da (Anfänger-)Fragen zum Ausfüllen (Formular HKR 120a):

1. Werden im oberen Abschnitt Vorschüsse und ähnliches mit Umst oder ohne angegeben (Vorschüsse + außergerichtliche Vertretung)? Mit Umst wäre doch richtig, da sie in der Kostenberechnung unter der Umst-enthaltenen Gesamtsumme eingetragen werden?
2. Wir haben Reisekosten als Vorschuss bekommen. Nun sind nachträglich noch zwei Taxifahrten angefallen. Wie trage ich die richtig in die Kostenberechnung ein? Da ist doch keine Umst entstanden, oder?
3. Heißt bei der Kostenberechnung "Umsatzsteuer auf die Vergütung" dass ich dort nur die Umst auf die RA-Gebühren angebe, sodass ich in den freien Feldern Reisekosten mit Umst eintragen kann?

Vielen Dank im Voraus.

LG
CK
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