PKH - spätester Zeitpunkt der Antragstellung

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Inara
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#1

28.01.2015, 11:46

HAllo Leute,

ich kenne mich wenig in PKH Angelegenheit aus. Mein Chef fragt mich, wann ist der späteste Zeitpunkt um PKH Antrag zustellen? Kann mir das jemand sagen.

PS wir stehen auf Beklagtenseite.

Vielen lieben Dank
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Muschel
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#2

28.01.2015, 11:52

Ich würde den spätestens im ersten Termin stellen. Unterlagen kann man ja später nachreichen.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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Kanzleihund
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#3

28.01.2015, 11:56

Der PKH-Antrag muss so rechtzeitig gestellt werden, dass alle Gebühren erst nach dem Eingang des Antrags anfallen.

Die Unterlagen können bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgereicht werden.

Soll bedingt unter der Gewährung von Prozesskostenhilfe eine Berufung eingelegt werden, müssen die vollständigen Unterlagen dem Antrag beigefügt werden.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
Lori79
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#4

12.04.2018, 11:12

Hallo Zusammen,
ich soll Berufung einlegen und PKH Antrag stellen.
Die Berufung soll aber nicht abhängig vom PKH Antrag sein. Dazu soll ich noch einen Satz schreiben:
Geht das so: Die Berufung wird unabhängig von der Gewährung von Prozesskostenhilfe eingelegt.
? Meine Chefin hat irgendwas von uneingeschränkt gesagt. Aber ich weiß es leider nicht. Mache ich zum ersten Mal
Sonst haben wir immer PKH beantragt mit der Begründung.
Ich weiß auch nicht warum jetzt so.
Danke Euch
sansibar
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#5

12.04.2018, 11:31

So wie ich es verstehe, sollst du einfach zwei verschiedene Dinge tun: 1) Berufung einlegen, 2) für das Berufungsverfahren PKH beantragen. Und unter deine beiden Anträge schreibst du nach einem weiteren Absatz den Satz: Die Berufung wird unabhängig von der Gewährung von Prozesskostenhilfe eingelegt.
Grüße - sansibar
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Lori79
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#6

12.04.2018, 12:09

Genau, so wollte ich das machen. Ich wollte wissen, ob das so in Ordnung ist. Oder ob es einen anderen fachlichen Ausdruck gibt für den Satzt: Die Berufung wird unabhängig von der Gewährung von Prozesskostenhilfe eingelegt.
sansibar
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#7

12.04.2018, 13:12

Nö, alles gut so :wink1
Grüße - sansibar
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mücki
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#8

16.04.2018, 10:56

Lori79 hat geschrieben:Genau, so wollte ich das machen. Ich wollte wissen, ob das so in Ordnung ist. Oder ob es einen anderen fachlichen Ausdruck gibt für den Satzt: Die Berufung wird unabhängig von der Gewährung von Prozesskostenhilfe eingelegt.
:klugscheiss -Modus an (nur zur Info):

Der "Fachausdruck" wäre unbedingt (z.B. Berufung wird bedingt auf PKH oder unbedingt eingelegt) :pfeif

Aber im Grunde ist es völlig wurscht, wie man es schreibt.
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#9

16.04.2018, 11:04

Hast ja recht, Mücki :oops:
Grüße - sansibar
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mücki
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#10

16.04.2018, 11:45

sansibar hat geschrieben:Hast ja recht, Mücki :oops:
So war das doch nicht gemeint :knutsch
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