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Haben wir hier PKH-Beschwerderecht?

Verfasst: 27.01.2015, 09:46
von Melli247
Hallo Ihr Lieben,

meine Kollegin hat eine Klage eines volljährigen Kindes wegen Feststellung einer Insolvenzforderung eingereicht und PKH beantragt. Beigefügt hat sie jedoch die PKH-Unterlagen der MUTTER!!! :nocomment

Gericht hat nun verständlicherweise die PKH abgelehnt. Steht uns hier ein Beschwerderecht zu? Oder können wir einen neuen PKH-Antrag stellen mit den richtigen Unterlagen???

:thx :thx :thx

Re: Haben wir hier PKH-Beschwerderecht?

Verfasst: 27.01.2015, 09:47
von elise98de
Ergänze bitte deinen Beruf, erst dann darf dir geantwortet werden.

Re: Haben wir hier PKH-Beschwerderecht?

Verfasst: 27.01.2015, 09:56
von Pepples
Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

www.foreno.de/foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.

Re: Haben wir hier PKH-Beschwerderecht?

Verfasst: 27.01.2015, 11:26
von Melli247
:sorry

Hatte ich noch nicht gesehen!!!

Vielen Dank für Eure Hinweise!!!

Re: Haben wir hier PKH-Beschwerderecht?

Verfasst: 27.01.2015, 11:46
von jojo
Kommt drauf an: Läuft das Verfahren noch, könnt ihr einen neuen PKH-Antrag stellen, der latürnlich nur ab Antragstellung wirkt.

Ist das Verfahren beendet, (und auch wenns nicht beendet ist), könnt ihr Beschwerde gem. § 127 ZPO einlegen.