Hallo Ihr Lieben,
noch etwas zum Tüfteln vor dem Feierabend...
Mein Kopf ist leer, ich komm nicht weiter.
Kurze Schilderung des Sachverhalts:
Außergerichtlich über Sorgerecht hin- und her geschrieben, dann kam das Gerichtsverfahren wo auch gleichzeitig das Umgangsrecht besprochen wurde (für Sorge- wie Umgangsrecht liegt ein BRH-Schein vor).
Wie lautet jetzt die Abrechnung:
Verfahrenswert 3.000,00 €
Ich soll für das Sorgerecht eine 1,0 Vergleichsgebühr und eine 1,5 Vergleichsgebühr für das Umgangsrecht sowie eine 0,8 Gebühr nehmen. Wie sieht die Rechnung jetzt aus:
Wert: 3.000,00 €
1,3 Gebühr nach diesem Wert
abzüglich Anrechnung der BRH für das Sorgerecht in Höhe von 42,50 EUR
abzüglich Anrechnung der BRH für das Umgangsverfahren 35,00 EUR
0.8 Gebühr nach welchem Wert ???
1,2 Gebühr nach 3.000,00 Euro
1,0 Gebühr nach Wert ????
1,5 Gebühr nach Wert ????
Welche Werte muss ich denn dafür nehmen? Im Vergleich steht nur, dass der Verfahrenswert auf 3.000,00 € festgesetzt wird.
Rechne ich beide BRH-Gebühren ab?
Ich weiß nicht mehr weiter....
Vielleicht sagt das ja Euch etwas.
Gruß Carrymaus und schönen Feierabend
zweimal BRH anrechnen auf VKH?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Wurde der Umgang vergleichsweise geregelt? Dann würde hier ein entsprechender Verfahrenswert für den Umgang fehlen.
Nach dem derzeitige Sachverhalt hast du keinen Mehrwert.
Nach dem derzeitige Sachverhalt hast du keinen Mehrwert.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)