PKH abrechnen im laufenden Verfahren
Verfasst: 10.11.2014, 13:20
Hallo,..
ich habe seit letzter Woche in einem neuen Büro angefangen und habe nun eine Akte auf dem Tisch, bei der ich PKH abrechnen soll.
In meinem alten Büro hatten wir nie Mandante mit PKH.. Bin also etwas überfordert.
Ich habe die Frist meiner Vorgängerin im Kalender gesehen.
Bei der Akte soll PKH abgerechnet werden, wenn der Streitwert da ist. Hier geht es um Unterhaltszahlungen.. Das Verfahren läuft noch.. Meine Vorgängerin hat das Familiengericht angeschrieben und um Mitteilung des Streitwertes gebeten. Daraufhin meldete sich das Gericht hier und meinte es sei unverständlich warum wir PKH abrechnen wollen, wenn doch das Verfahren noch nicht beendet sei und es gibt einen vorläufigen Streitwert, der bereits festgesetzt wurde..
Wie soll ich mich nun hier verhalten?
für eure Antworten
ich habe seit letzter Woche in einem neuen Büro angefangen und habe nun eine Akte auf dem Tisch, bei der ich PKH abrechnen soll.
In meinem alten Büro hatten wir nie Mandante mit PKH.. Bin also etwas überfordert.
Ich habe die Frist meiner Vorgängerin im Kalender gesehen.
Bei der Akte soll PKH abgerechnet werden, wenn der Streitwert da ist. Hier geht es um Unterhaltszahlungen.. Das Verfahren läuft noch.. Meine Vorgängerin hat das Familiengericht angeschrieben und um Mitteilung des Streitwertes gebeten. Daraufhin meldete sich das Gericht hier und meinte es sei unverständlich warum wir PKH abrechnen wollen, wenn doch das Verfahren noch nicht beendet sei und es gibt einen vorläufigen Streitwert, der bereits festgesetzt wurde..
Wie soll ich mich nun hier verhalten?
für eure Antworten