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PKH abrechnen im laufenden Verfahren

Verfasst: 10.11.2014, 13:20
von schokoauge88
Hallo,..

ich habe seit letzter Woche in einem neuen Büro angefangen und habe nun eine Akte auf dem Tisch, bei der ich PKH abrechnen soll.

In meinem alten Büro hatten wir nie Mandante mit PKH.. Bin also etwas überfordert.

Ich habe die Frist meiner Vorgängerin im Kalender gesehen.

Bei der Akte soll PKH abgerechnet werden, wenn der Streitwert da ist. Hier geht es um Unterhaltszahlungen.. Das Verfahren läuft noch.. Meine Vorgängerin hat das Familiengericht angeschrieben und um Mitteilung des Streitwertes gebeten. Daraufhin meldete sich das Gericht hier und meinte es sei unverständlich warum wir PKH abrechnen wollen, wenn doch das Verfahren noch nicht beendet sei und es gibt einen vorläufigen Streitwert, der bereits festgesetzt wurde..

Wie soll ich mich nun hier verhalten?

:thx für eure Antworten

Re: PKH abrechnen im laufenden Verfahren

Verfasst: 10.11.2014, 13:25
von Kikki-Fee
Auch bei PKH gibt es die Möglichkeit, einen Vorschuss geltend zu machen (§ 47 RVG). Darauf würde ich das Gericht hinweisen.

PS: Auch wenn du schon seit 2011 Forumsmitglied bist, müsstest du doch deinen Beruf noch mal im Profil eintragen - das war vor einiger Zeit mal nachträglich eingeführt worden.

Re: PKH abrechnen im laufenden Verfahren

Verfasst: 10.11.2014, 13:26
von jojo
Und ansonsten: Vorschuss beantragen (wenns unbedingt sein muss)

Re: PKH abrechnen im laufenden Verfahren

Verfasst: 10.11.2014, 13:37
von schokoauge88
Ist das dann eine Vorschussrechnung die man gegenüber dem Gericht stellt? Gibt es dafür Vordrucke?
Sorry für die etwas dummen Fragen aber ich hatte bis jetzt keinerlei Berührungspunkte damit..

Re: PKH abrechnen im laufenden Verfahren

Verfasst: 10.11.2014, 13:44
von jojo
Also ich weiß nicht, obs dafür in irgendwelchen Anwaltsprogrammen Vordrucke gibt.

Ne normale PKH-Liqui, die dann den Zusatz "Vorschuss" aufweist, reicht mir.

Aber nur bereits entstandene Gebühren abrechnen !

Re: PKH abrechnen im laufenden Verfahren

Verfasst: 10.11.2014, 13:44
von Muschel
Du rechnest ganz normal gegenüber der Staatskasse ab und schreibst nur "Vorschussrechnung" hin. Bei RA-Micro kannst du beim Erstellen des Kostenerstattung auch "Vorschussrechnung" ankreuzen.