Abrechnung BerH mehrere Angelegenheiten
Verfasst: 01.10.2014, 11:10
Hallo Ihr Lieben,
brauche mal wieder Eure Gedanken und Ideen:
Habe in einer Familiensache einen BerH-Schein mit folgendem Text:
"Trennung und Trennungsfolgesachen".
Wir waren in dieser Sache von der Mandantin beauftragt worden, sie am Anfang der Trennung über alle Trennungsfolgen zu beraten und gegebenenfalls auch gerichtlich zu vertreten.
Beratung war über
- Ehescheidung und VA
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
- Güterrecht, Steuerrecht
Hinsichtlich des UK hatten wir dann den Kindesvater zur Auskunft und Zahlung aufgefordert. Da hier keine Reaktion erfolgte, sind wir später ins gerichtliche Verfahren gegangen. Hier wurde der Mandantin VKH ohne RZ bewilligt.
Nunmehr ist das Trennungsjahr vorbei und es soll die Scheidung eingereicht werden. Wahrscheinlich wird der Mandantin auch hier VKH ohne RZ bewilligt werden.
Ich habe jetzt den Auftrag vom Chef, die BerH abzurechnen.
Hier meine Idee:
Beratungsgebühr für E/VA 35,00 Euro
Beratungsgebühr für SO/UG 35,00 Euro
Beratungsgebühr für UK/UE 35,00 Euro
Beratungsgebühr für Gü etc. 35,00 Euro.
Ich bin am überlegen, was ich mit der Gebühr für den Unterhalt mache. Nehme ich nur die Beratungsgebühr von 35,00 Euro oder sogar die 85,00 Euro (dann muss ich die Hälfte eigentlich im gerichtlichen Verfahren anrechnen).
Muss ich bei Einreichung Scheidungsantrag dann auch die 35,00 Euro anrechnen? Wenn ja, kann ich die doch gleich weglassen.
Habt Ihr eine Idee? Wie würdet Ihr das machen?
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüsse
farbenseele
brauche mal wieder Eure Gedanken und Ideen:
Habe in einer Familiensache einen BerH-Schein mit folgendem Text:
"Trennung und Trennungsfolgesachen".
Wir waren in dieser Sache von der Mandantin beauftragt worden, sie am Anfang der Trennung über alle Trennungsfolgen zu beraten und gegebenenfalls auch gerichtlich zu vertreten.
Beratung war über
- Ehescheidung und VA
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
- Güterrecht, Steuerrecht
Hinsichtlich des UK hatten wir dann den Kindesvater zur Auskunft und Zahlung aufgefordert. Da hier keine Reaktion erfolgte, sind wir später ins gerichtliche Verfahren gegangen. Hier wurde der Mandantin VKH ohne RZ bewilligt.
Nunmehr ist das Trennungsjahr vorbei und es soll die Scheidung eingereicht werden. Wahrscheinlich wird der Mandantin auch hier VKH ohne RZ bewilligt werden.
Ich habe jetzt den Auftrag vom Chef, die BerH abzurechnen.
Hier meine Idee:
Beratungsgebühr für E/VA 35,00 Euro
Beratungsgebühr für SO/UG 35,00 Euro
Beratungsgebühr für UK/UE 35,00 Euro
Beratungsgebühr für Gü etc. 35,00 Euro.
Ich bin am überlegen, was ich mit der Gebühr für den Unterhalt mache. Nehme ich nur die Beratungsgebühr von 35,00 Euro oder sogar die 85,00 Euro (dann muss ich die Hälfte eigentlich im gerichtlichen Verfahren anrechnen).
Muss ich bei Einreichung Scheidungsantrag dann auch die 35,00 Euro anrechnen? Wenn ja, kann ich die doch gleich weglassen.
Habt Ihr eine Idee? Wie würdet Ihr das machen?
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüsse
farbenseele