so sehe ich es auch. Ich würde auf jeden Fall auch versuche alles extra abzurechnen.JSanny hat geschrieben:Bei ihr steht aber "Trennung und Trennungsfolgesachen", von daher würde ich aufdröseln und gucken was passiert.
Abrechnung BerH mehrere Angelegenheiten
- Tigerle
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Hallo Ihr Lieben,
vielen Dank für Eure vielen Antworten.
Ich habe unseren Festsetzungsantrag jetzt fertiggemacht.
Also:
Gebühr Ehescheidung 35,00 Euro
Gebühr SO/UG 35,00 Euro
Gebühr Güterrecht etc. 35,00 Euro
Gebühr Unterhalt 85,00 Euro
PTE 17,00 Euro
USt. 39,33 Euro
Gesamt 246,33 Euro
Ich werde jetzt mal schauen, was passiert (sicherlich ne Monierung). Warten wir mal ab.
Hinsichtlich der Anrechnung der Beratungsgebühr beim nachfolgenden gerichtlichen Verfahren (auf die Differenzgebühr anzurechnen) kann ich mich noch irgendwie an Herrn Enders erinnern. Er hatte da mal was gesagt, dass Beratungshilfe nicht mit berücksichtigt werden muss, sofern PKH ohne RZ bewilligt wurde? Aber sicher bin ich mir hier nicht. Ist schon zu lange her. Muss ich mal suchen, vielleicht habe ich ja noch was in meinem Seminarunterlagen (oder gar im Enders RVG für Anfänger?).
vielen Dank für Eure vielen Antworten.
Ich habe unseren Festsetzungsantrag jetzt fertiggemacht.
Also:
Gebühr Ehescheidung 35,00 Euro
Gebühr SO/UG 35,00 Euro
Gebühr Güterrecht etc. 35,00 Euro
Gebühr Unterhalt 85,00 Euro
PTE 17,00 Euro
USt. 39,33 Euro
Gesamt 246,33 Euro
Ich werde jetzt mal schauen, was passiert (sicherlich ne Monierung). Warten wir mal ab.
Hinsichtlich der Anrechnung der Beratungsgebühr beim nachfolgenden gerichtlichen Verfahren (auf die Differenzgebühr anzurechnen) kann ich mich noch irgendwie an Herrn Enders erinnern. Er hatte da mal was gesagt, dass Beratungshilfe nicht mit berücksichtigt werden muss, sofern PKH ohne RZ bewilligt wurde? Aber sicher bin ich mir hier nicht. Ist schon zu lange her. Muss ich mal suchen, vielleicht habe ich ja noch was in meinem Seminarunterlagen (oder gar im Enders RVG für Anfänger?).
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Also habe mal schnell recherchiert:
Im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> steht unter Nr. 2500-2508 VV RNr. 37, dass eine Anrechnung auf den Unterschiedsbetrag zwischen PKH-Gebühren und Wahlanwaltsgebühren ausgeschlossen ist.
D. h. dann also, dass Beratungshilfe auf die PKH-Gebühren anzurechnen ist. Na toll!
Oder gibs ne andere Rechtsprechung? Wenn ja, dann her damit
Im <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> steht unter Nr. 2500-2508 VV RNr. 37, dass eine Anrechnung auf den Unterschiedsbetrag zwischen PKH-Gebühren und Wahlanwaltsgebühren ausgeschlossen ist.
D. h. dann also, dass Beratungshilfe auf die PKH-Gebühren anzurechnen ist. Na toll!
Oder gibs ne andere Rechtsprechung? Wenn ja, dann her damit
- Liesel
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Wäre mir auch neu gewesen, daß die BerH-Gebühr zunächst auf die Differenzgebühren angerechnet wird.
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ich wollte Euch über das Ergebnis meines BerH-Festsetzungsantrages berichten:
abgerechnet habe ich:
für E/VA 35,00 Euro
für SO/UG 35,00 Euro
für Wohnung 35,00 Euro
für UK 85,00 Euro
Haben alles vom Gericht auch so festgesetzt bekommen .
Hinsichtlich UK waren wir ja außergerichtlich tätig und im PKH-Verfahren hatte unsere Mandantin PKH erhalten. Auch hier habe ich bereits abgerechnet und dabei die Hälfte der BerH-Gebühr beachtet. Habe auch hier meine Gebühren ohne Beanstandung erhalten.
Vielen Dank nochmals für Eure Mühe.