Beratungshilfe für VKH-Bewilligungsverfahren?

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farbenseele
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#1

15.08.2014, 12:01

Hallo Ihr Lieben,

schon mal Beratungshilfe für VKH-Bewilligungsverfahren erhalten?

Wir haben hier einen volljährigen Sohn, der von seinem Vater auf Abänderung Kindesunterhalt verklagt wurde. Das Verfahren befindet sich derzeit im Bewilligungsverfahren, also noch nicht rechtshängig.

Sohn Schüler, Vater hat auch kein hohes Einkommen.

Nun überlegen wir, wie wir gebührentechnisch hier am besten verfahren: VKH für Bewilligungsverfahrens gibts nicht, zivilrechtlicher Anspruch gegen Vater ist klar, nur nicht durchsetzbar. Nun unsere Überlegung, Beratungshilfe für VKH-Bewilligungsverfahren?

Schon mal durchbekommen?

Liebe Grüsse
farbenseele
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Liesel
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#2

15.08.2014, 12:10

Das VKH-Verfahren ist ein "gerichtliches Verfahren". Dafür gibt es keine BerH.
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farbenseele
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#3

15.08.2014, 12:26

Sehe ich ja auch so, aber:

in NJW-Schriftreihe, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl. Beck-Verlag steht
"Der Antragsgegner im PKH-Prüfungsverfarhen kann bis zur Vornahme von Prozesshandlungen in diesem Verfahren ebenfalls Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Auch wenn er zur Stellungnahme zum Prozesskostenhilfegesuch des Antragstellers aufgefordert wird, befindet er sich noch nicht im gerichtlichen Verfahren, sondern er kann sich beraten lassen, ob er sich daran beteiligen soll. Es kommt daher eine die Geschäftsgebühr auslösende Vertretung in Gestalt der Einreichung eines Antrages auf Zurückweisung des PKH-Gesuchs in Betracht."
(so auch AG Arnsberg, RPfleger 1991, 25)

??
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#4

15.08.2014, 12:43

:shock:

Okay....dann probier´s.
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#5

15.08.2014, 13:03

Und hier dann bitte wieder berichten, ob es geklappt hat ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#6

15.08.2014, 13:03

Das find ich ja cool - berichte bitte mal, farbenseele, was dabei rausgekommen ist.
Grüße - sansibar
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#7

15.08.2014, 13:40

:shock:
Auch ich hätte gerne ne Info ob's geklappt hat. Das hab ich ja noch nie gehört :shock:
Bu toil leam a dhol gu Alba
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farbenseele
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#8

15.08.2014, 13:44

Ich werde Euch dann berichten, was wir draus gemacht haben.

Ich wünsche Euch ein schönes Wochenende.

Liebe Grüsse in die weite Welt

farbenseele
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#9

25.08.2014, 15:10

Hallo Ihr Lieben,

ich schulde Euch noch eine Antwort. Leider keine, die unsere Fragen löst :(

Unsere liebe Mandantin :cry: hat nach der Rechtsberatung und nach unseren Recherchen die Sache bei uns beendet. Mein Chef hatte ihr bei der Beratung immer wieder gesagt, dass sie bzw. ihr Sohn bei Nichtbewilligung für die Kosten aufkommen muss. Und das wollte sie per du nicht. Also mal wieder alles umsonst. Vielleicht aber auch ganz gut so, auf solche Mandanten kann man gut und gern verzichten.

Tut mir leid, dass ich nichts besseres zu berichten haben.

Ich wünsche Euch allen eine schöne Woche.

Viele Grüsse

farbenseele
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#10

18.12.2014, 11:06

Huhu,

wie ist denn das eigentlich bei der PKH Nachprüfung, also diese 48 Monate?

Könnte man hierfür auch Beratungshilfe bekommen als Mandant bzw. was könnten wir als Kanzlei für diese Tätigkeit abrechnen?

Das wird nämlich bei uns immer aufwendiger und wir möchten diese Tätigkeit separat stellen.
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