Hallöle!
Es wird Klage mit PKH Antrag beim LG eingereicht. Das LG ist der Auffassung, dass die Forderung allenfalls in einer Höhe besteht, die zur Zuständigkeit des AG gehört. Nach Beschwerde sieht das OLG das auch so.
Bekommt man das Verfahren jetzt auf Antrag vom LG zum AG oder muss man komplett neue Klage + PKH Unterlagen einreichen?
PKH Prüfverfahren überleiten an AG?
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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Nein, es muss keine neue Klage gemacht werden, einfach Verweisung lassen.
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