PKH Prüfverfahren überleiten an AG?

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caballito
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#1

22.07.2014, 15:23

Hallöle! :wink1

Es wird Klage mit PKH Antrag beim LG eingereicht. Das LG ist der Auffassung, dass die Forderung allenfalls in einer Höhe besteht, die zur Zuständigkeit des AG gehört. Nach Beschwerde sieht das OLG das auch so.
Bekommt man das Verfahren jetzt auf Antrag vom LG zum AG oder muss man komplett neue Klage + PKH Unterlagen einreichen?
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Pepples
...ist hier unabkömmlich !
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#2

22.07.2014, 15:31

Nein, es muss keine neue Klage gemacht werden, einfach Verweisung lassen.
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caballito
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#3

22.07.2014, 17:51

... verbunden mit Klageänderung in einem Wisch?
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