Hallo Ihr Lieben,
ich habe nun zum ersten mal für die Zwangsvollstreckung PKH bewilligt bekommen.
Nun meine Frage, wie rechne ich das ganze ab?
Mach ich am Ende ganz normal einen Antrag wie im normalen Zivilverfahren ans Gericht?
Und was ist mit den GVZ-Kosten, wie bezahle ich die bzw. mach sie geltend?
Oder muss ich wohlmöglich gleich beim ZV-Antrag darauf hinweisen, dass ich PKH bewilligt bekommen habe?
Vielen Dank schonmal für Eure zahlreichen Antworten.
Liebe Grüße Tina
PKH-Bewilligung im Zwangsvollstreckungsverfahren
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 58
- Registriert: 03.05.2010, 13:35
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Bad Doberan
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Ja.Mach ich am Ende ganz normal einen Antrag wie im normalen Zivilverfahren ans Gericht?
Da auch GVZ mal was übersehen, vermerke ich irgendwo fett, dass PKH bewilligt wurde. Der Bewilligungsbeschluss muss natürlich beigefügt werden. Dann dürftest Du keine Kosten in Rechnung gestellt bekommen.Und was ist mit den GVZ-Kosten, wie bezahle ich die bzw. mach sie geltend?
Oder muss ich wohlmöglich gleich beim ZV-Antrag darauf hinweisen, dass ich PKH bewilligt bekommen habe
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Sofern du eine Beiordnung hasttinanchen88 hat geschrieben:Nun meine Frage, wie rechne ich das ganze ab?
Mach ich am Ende ganz normal einen Antrag wie im normalen Zivilverfahren ans Gericht?
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 58
- Registriert: 03.05.2010, 13:35
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Bad Doberan
So, jetzt habe ich KFA gestellt und prompt kommt die Nachricht des AG, dass die Kosten nicht erstattet werden können, da keine Beiordnung vorliegt, obwohl ich es beantragt hatte.
Dem Antragsteller wurde PKH bewilligt, aber nicht den Rechtsanwälten. Was mache ich denn jetzt am schlausten?
Liebe Grüße
Dem Antragsteller wurde PKH bewilligt, aber nicht den Rechtsanwälten. Was mache ich denn jetzt am schlausten?
Liebe Grüße
- elise98de
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 4822
- Registriert: 05.05.2009, 16:13
- Beruf: Refa
- Software: Advoware
- Wohnort: iTdA
Beantragen und bewilligt bekommen sind leider Gottes zwei verschiedene Paar Schuhe. Für eine normale Sachpfändung etc. bewilligen die Gerichte in der Regel zwar die PKH, aber ohne Beiordnung eines Anwaltes. Lediglich bei Unterhaltspfändungen erfolgt von den Gerichten auch noch die Beiordnung eines Anwaltes.
Dir wird nichts anderes übrig bleiben, als eure Anwaltsgebühren beim Mandanten abzurechnen, wenn ihr nicht darauf verzichten wollt.
Dir wird nichts anderes übrig bleiben, als eure Anwaltsgebühren beim Mandanten abzurechnen, wenn ihr nicht darauf verzichten wollt.
Zuletzt geändert von elise98de am 25.09.2014, 15:00, insgesamt 1-mal geändert.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen
(Türkisches Sprichwort)
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen
(Türkisches Sprichwort)
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Rechnung an Mandant.
Sofern es sich nicht um eine Unterhaltspfändung handelt, sollte der Mandant vorher bereits darauf hingewiesen werden, daß eine Beiordnung - voraussichtlich - nicht erfolgt.
Sofern es sich nicht um eine Unterhaltspfändung handelt, sollte der Mandant vorher bereits darauf hingewiesen werden, daß eine Beiordnung - voraussichtlich - nicht erfolgt.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 58
- Registriert: 03.05.2010, 13:35
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Bad Doberan
Mandant ist gut... Wir vertreten unseren Insolvenzschuldner
- Cindi
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 254
- Registriert: 07.04.2010, 19:39
- Beruf: ReNo
- Software: RA-Micro
Kleiner Tipp: Damit die Beiordnung in der Zwangsvollstreckung mit bewilligt wird, sollte man dem Gericht erklären, aus welchen Gründen der Mandant nicht selbst in der Lage ist, seine Anträge selbst zu stellen. Hierfür kann man z.B. ein hohes Alter, mangelnde Rechtskenntnis, Sprachschwierigkeiten wegen Migrationshintergrund usw. anführen. Hat bei uns bisher sehr gut geklappt, wir haben allerdings auch viele Mandanten mit Migrationshintergrund.
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Das sollte bei einer Antragstellung für Personen dieser Kategorien auch selbstverständlich sein, denn das Vollstreckungsgericht hat keine hellseherischen Fähigkeiten. Allein der Vortrag wird aber wohl kaum ausreichen, denn "andere" kommen auch auf derartige Ideen. Im Vollstreckungsbereich wird gut und gerne dramatisiert.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12231
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
Hier im Bereich PKH mit Beiordnung für eine Unterhalts-ZV zu bekommen ist mehr als schwierig, bei einfachen Sachen schon gar nicht und Migrationshintergrund wird meist hinterfragt mit "Ist kein Kind da, das übersetzen kann". Zuletzt habe ich eine Bewilligung mit Beiordnung bekommen, aber auch nur, weil ich über 5 Seiten dargelegt habe, daß und wie sich der Unterhaltsschuldner seiner Verpflichtung entzieht inkl. Strafanzeige. Da ging es allerdings auch ohne weitere Nachfrage und echt zackig innerhalb von 3 Tagen.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!