gerichtl. Vereinbarung Unterhaltszahlung - Einigungsgebühr?

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Schmiedi1309
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#1

16.06.2014, 15:06

Hallo an alle...

ich bin neu hier und versuche es einfach mal...

Wir haben für unsere Mandantin für ihre zwei Kinder einen gerichtlichen Unterhaltsantrag gestellt. Nachdem eine gerichtliche Verhandlung stattfand, wurde eine Vereinbarung mit Zahlung von Unterhalt durch den Antragsgegner getroffen.

Nun meine Frage.... kann ich hierfür eine gerichtliche Einigungsgebühr gem. VV-Nr. 1003 Abs. 2 RVG verlangen? Wenn ja, gibt es dazu im FamFG schon eine rechtliche Grundlage, auf welche ich mich berufen kann?

Vielen Dank schon mal im Voraus, für eure Antworten.

LG Sandra
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Pepples
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#2

16.06.2014, 17:42

Es wurde eine Vereinbarung, also ein Vergleich geschlossen und damit ja, die EG ist entstanden.
Ob das in Zivilrecht oder im Familienrecht ist, spielt überhaupt keine Rolle.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Schmiedi1309
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#3

17.06.2014, 07:58

Vielen Dank Pepples :) war mir nur nicht 100 %ig sicher...

Aber im FamFG wurde das nicht extra geregelt oder? :thx
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