Prozesskosten an Staatskasse zurückerstatten???
Verfasst: 21.05.2014, 18:25
Hallo,
ich bin neu hier und hoffe, Ihr könnt mir helfen. PKH ist leider nicht so meine Stärke
Folgender Sachverhalt:
Wir haben in II. Instanz ein Urteil erwirkt (PKH bestand für beide Instanzen). Unsere Kosten habe ich gegenüber der Staatskasse geltend gemacht; diese wurden auch erstattet (für I. Instanz € 755,65 und II. Instanz € 492,18).
Im Vergleich wurde eine Kostenquotelung vorgenommen (Klägerin (wir) 37 %, Beklagte 63 %). Demzufolge erging ein Kostenfestsetzungsbeschluss (berechnet habe ich die "normalen" Gebühren) in Höhe von € 1.185,89 zu Gunsten der Klägerin (uns).
Diese Kosten wurden nunmehr von der Gegenseite vollständig bezahlt.
Meine Frage ist nun, muss ich Kosten (anteilig) an die Staatskasse zurückerstatten. Und wenn ja, wie berechne ich das?
Für Eure Hilfe schonmal vielen Dank.
Viele Grüße
MelSi
ich bin neu hier und hoffe, Ihr könnt mir helfen. PKH ist leider nicht so meine Stärke
Folgender Sachverhalt:
Wir haben in II. Instanz ein Urteil erwirkt (PKH bestand für beide Instanzen). Unsere Kosten habe ich gegenüber der Staatskasse geltend gemacht; diese wurden auch erstattet (für I. Instanz € 755,65 und II. Instanz € 492,18).
Im Vergleich wurde eine Kostenquotelung vorgenommen (Klägerin (wir) 37 %, Beklagte 63 %). Demzufolge erging ein Kostenfestsetzungsbeschluss (berechnet habe ich die "normalen" Gebühren) in Höhe von € 1.185,89 zu Gunsten der Klägerin (uns).
Diese Kosten wurden nunmehr von der Gegenseite vollständig bezahlt.
Meine Frage ist nun, muss ich Kosten (anteilig) an die Staatskasse zurückerstatten. Und wenn ja, wie berechne ich das?
Für Eure Hilfe schonmal vielen Dank.
Viele Grüße
MelSi