Hallo,
ich habe mal wieder ein Problem.
Ich soll VKH abrechnen. Verfahrenswert Scheidung: 6.450,00 Euro, VA 3.225,00 €, GÜ 4.163,00 €, gesamt 13.838,00 Euro.
Vergleich GÜ 7.163,00 Euro. VKH wurde uns für GÜ bewilligt in folgender Form: ... VKH bewilligt, als sie über den Zugewinn in HÖhe von 2.461,71 € hinaus einen weiteren Zugewinn in HÖhe von 1.701,29 € geltend macht.
Wie sieht die Abrechnung aus? Meine Chefin meint, ich soll auch eine 0,8 Gebühr abrechnen.
1,3 Verfahrensgeb. nach 13.838,00 €
1,2 Terminsgeb. nach 13.838,00 €
1,0 Vergleichsgeb. nach 7.163,00 €
Aber welchen Wert nehme ich für die 0,8 Gebühr nach 3101?? Ich steht total auf dem Schlauch??
Oder muss meine Abrechnung anders aussehen??
Gruß Carrymaus
Wert der Differenzgebühr 3101 VV RVG?
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Geht es hier um die PKH-Abrechnung? Denn dann ist die Abrechnung falsch. PKH habt Ihr m.E. für den Zugewinn nur bzgl. eines Streitwerts von 1.701,29 € erhalten. Soweit der Streitwert höher festgesetzt ist, würde der Differenzbetrag mit dem Mandanten abzurechnen sein.
Was heißt Vergleich 7.163? Ist das der Betrag der gezahlt wird oder wurde das durch das Gericht so festgesetzt als Streitwert für den Vergleich?
Was heißt Vergleich 7.163? Ist das der Betrag der gezahlt wird oder wurde das durch das Gericht so festgesetzt als Streitwert für den Vergleich?
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Ja eine PKH-Abrechnung. Vor dem Termin wurde uns VKH für GÜ bewilligt, ...soweit ein Zugewinn in Höhe von 2.461,71 € geltend gemacht wird.
Der Wert des Vergleiches wurde auf 7.163 Euro festgesetzt vom Gericht.
Wie muss die Abrechnung denn aussehen??
Der Wert des Vergleiches wurde auf 7.163 Euro festgesetzt vom Gericht.
Wie muss die Abrechnung denn aussehen??
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Okay...dann habt ihr VKH für den Zugewinn in Höhe von insgesamt 4.163,00 €. Damit sind Deine VG und TG richtig. Die EG kannst Du aber nur nach 4.163,00 € abrechnen. Der Mehrvergleich von 3.000,00 € ist nicht durch die VKH abgedeckt. Bezüglich dieses Mehrbetrages müsstest Du dann eine Abrechnung mit dem Mandanten unmittelbar vornehmen.
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Das sehe ich etwas anders.
M.E. wurde VKH für anhängige Zugewinnausgleichsansprüche i.H.v. 2.461,71 Euro bewilligt. Die "Nachbewilligung" für einen SW von 1.701,29 Euro dürfte dann den Mehrwert betreffen.
Oder denke ich hier wieder zu kompliziert?
M.E. wurde VKH für anhängige Zugewinnausgleichsansprüche i.H.v. 2.461,71 Euro bewilligt. Die "Nachbewilligung" für einen SW von 1.701,29 Euro dürfte dann den Mehrwert betreffen.
Oder denke ich hier wieder zu kompliziert?
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Macht nach meiner Berechnung 2.461,71 € + 1.701,29 € = 4.163,00 € für die VKH bewilligt wurde.carrymaus hat geschrieben:VKH bewilligt, als sie über den Zugewinn in HÖhe von 2.461,71 € hinaus einen weiteren Zugewinn in HÖhe von 1.701,29 € geltend macht.
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Hm...rechnerisch kommt das schon hin. Ich frage mich nur, warum dann VKH nicht einfach für 4.163,00 Euro bewilligt wurde.
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