Hallo,
ich hab hier mal wieder eine doofe Sache auf dem Tisch, dem folgender Sachverhalt zugrundeliegt:
Unterhaltsabänderungsverfahren, wir haben uns außergerichtlich mit der Gegenseite geeinigt. Vom Gericht wurde schon VKH bewilligt.
Welche Gebühren rechne ich jetzt ab? Wert: 3.520,00 Euro.
Ich habe gedacht:
1,3 Verf.geb.
0,8 Protokollierungsgebühr
1,5 Einigungsgebühr.
Ein Termin hat nicht stattgefunden, vorher wurde sich außergerichtlich geeinigt. Dieser Einigungsvorschlag wurde dann dem Gericht zugänglich gemacht und es erging ein Beschluss. Die Gegenseite hat natürlich dem Vergleich zugestimmt.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Abrechnung VKH
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Ich gehe einmal davon aus, dass es sich um einen Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO handelt. Somit kommt auch die Terminsgebühr zur Abrechnung. Für eine 1,5 Einigungsgebühr sehe ich jedoch keinen Raum. Das Verfahren war anhängig, dann habt ihr euch verständigt und es ist dann der Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO zustande gekommen. Also gibt es nur die 1,0 Einigungsgebühr. Es sei denn, ihr habt noch etwas mit verglichen, was nicht anhängig war.
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Wurde sich auch noch über nicht anhängige Ansprüche geeinigt? Wenn nicht, gibt es keine 3101 und auch keine 1,5 EG.
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