In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
-
MaPe
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 23
- Registriert: 26.02.2013, 11:03
- Beruf: RA-Fachangestellte
#1
07.05.2014, 13:22
Irgendwie habe ich hier gerade ein "Brett vor'm Kopf"...
Ich soll bezüglich des Versorgungsausgleichs in einem Scheidungsbeschluss Beschwerde einreichen. VKH wurde zuvor im Scheidungsverfahren bewilligt. Muss ich in der Beschwerde einen neuen Antrag auf VKH stellen?? Komme leider gerade nicht weiter.
Kann mir jemand helfen??
-
Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
#2
07.05.2014, 13:26
Für das Beschwerdeverfahren ist ein neuer VKH-Antrag erforderlich.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
MaPe
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 23
- Registriert: 26.02.2013, 11:03
- Beruf: RA-Fachangestellte
#3
07.05.2014, 13:28
Ich danke dir. Ich war mir echt nicht mehr sicher. Meine Gedanken gingen jedoch in die gleiche Richtung.
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)