Berufung - Legitimation

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Tina123
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#1

04.04.2014, 11:29

Hallo,

wir haben gegen ein Urteil nur zur Fristwahrung Berufung eingelegt und haben die GS gebeten, sich vorerst nicht gegenüber dem Gericht zu legitimieren (die GS hat das auch gemacht). Wir haben sodann die Berufung zurückgenommen. Dann kam der Beschluss vom OLG dass die Kosten des Rechtsstreits die GS zu tragen hat (also wir).

Jetzt habe ich hier den KFA liegen und die GS rechnet eine 1,1 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3201 VV RVG ab. Aber warum oder ist die Gebühr richtig?? Welche Gebühr wäre hier richtig?


Vielen Dank.
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Adora Belle
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#2

04.04.2014, 11:34

Alles richtig. Auch ohne Meldung zur Akte entsteht die geminderte VG.
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