Unsere Mandantin hat PKH bewilligt bekommen. Mit der GS wurde ein Vergleich geschlossen. Unsere Mandantin hat 25.000,00 € erhalten und die Kosten wurden gegeneinander aufgehoben.
Nun kam ein Schreiben vom Gericht, in dem drin steht, dass wenn der Schonbetrag in Höhe von 2.800,00 € überstiegen wird, unsere Mandantin für die Verfahrenskosten aufkommen muss. Heißt das, dass unsere Mandantin die Verfahrenskosten zurückerstatten muss, weil sie über 2.800,00 € erhalten hat?
Und muss sie die kompletten RA-Kosten (also die normalen Gebühren und nicht die verringerten) sowie die Gerichtskosten bezahlen?
Vielen Dank!!!!
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)