HILFE!! PKH-Abrechnen II.Instanz mit Unterbevollmächtigten
Verfasst: 20.02.2014, 12:40
Hallo Leute
Da ich nur sehr selten KFA´s bzw. VKH´s abrechne in denen ein Unterbevollmächtigter dabei ist, weiß ich gerade nicht weiter. Leider habe ich die Akte die mir nun vorliegt auch nicht von Anfang an betreut.
Folgendes:
Es sollen die Gebühren aus II. Instanz abgerechnet werden (Leicht)
Es ist jedoch ein Unterbevollmächtigter beteiligt gewesen (schwer)
Rechne ich nun die Gebühren nach § 49 ganz normal mit dem erstinstanzlichen Gericht ab und mache dann eine interne Kostenaufteilung mit dem UB oder müssen die UB Gebühren ebenfalls in meinen VKH-Antrag mit rein?
schon mal für eure Rückmeldungen
Da ich nur sehr selten KFA´s bzw. VKH´s abrechne in denen ein Unterbevollmächtigter dabei ist, weiß ich gerade nicht weiter. Leider habe ich die Akte die mir nun vorliegt auch nicht von Anfang an betreut.
Folgendes:
Es sollen die Gebühren aus II. Instanz abgerechnet werden (Leicht)
Es ist jedoch ein Unterbevollmächtigter beteiligt gewesen (schwer)
Rechne ich nun die Gebühren nach § 49 ganz normal mit dem erstinstanzlichen Gericht ab und mache dann eine interne Kostenaufteilung mit dem UB oder müssen die UB Gebühren ebenfalls in meinen VKH-Antrag mit rein?
schon mal für eure Rückmeldungen