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HILFE!! PKH-Abrechnen II.Instanz mit Unterbevollmächtigten

Verfasst: 20.02.2014, 12:40
von Salt88
Hallo Leute :lol:

Da ich nur sehr selten KFA´s bzw. VKH´s abrechne in denen ein Unterbevollmächtigter dabei ist, weiß ich gerade nicht weiter. Leider habe ich die Akte die mir nun vorliegt auch nicht von Anfang an betreut.

Folgendes:

Es sollen die Gebühren aus II. Instanz abgerechnet werden (Leicht)
Es ist jedoch ein Unterbevollmächtigter beteiligt gewesen (schwer) :roll:

Rechne ich nun die Gebühren nach § 49 ganz normal mit dem erstinstanzlichen Gericht ab und mache dann eine interne Kostenaufteilung mit dem UB oder müssen die UB Gebühren ebenfalls in meinen VKH-Antrag mit rein?

:thx schon mal für eure Rückmeldungen :wink1

Re: HILFE!! PKH-Abrechnen II.Instanz mit Unterbevollmächtigt

Verfasst: 20.02.2014, 12:41
von Anahid
Der UB muss seine Gebühren selbst gegenüber der Staatskasse abrechnen. Du machst ganz normal die bei Dir angefallenen Gebühren geltend. Und bzgl. der Teilung kommt es auf die Absprache mit dem UB an.

Re: HILFE!! PKH-Abrechnen II.Instanz mit Unterbevollmächtigt

Verfasst: 20.02.2014, 12:55
von Salt88
herzlichen daaank :wink1 :wink: :thx