Abrechnung neues oder altes Recht nach Umbeiordnung

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Refa-Azubi-2011
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#1

27.01.2014, 10:08

Wir haben eine Familiensache in der wir im Januar 2013 VKH als Verfahrensbevollmächtigte bewilligt bekommen haben. Da das Gericht weiter weg ist, haben wir einen RA vor Ort beauftragt. Er wurde dann als Verfahrensbevollmächtigter und wir als Korrespondenzanwälte beigeordnet. Dieser Beschluss ist von Januar 2014.

Nach der Übergangsregelung gilt ja für die Abrechnung das Datum der Beiordnung. Nun wurden wir ja aber vor dem 01.08.2013 als Verfahrensbevollmächtigte und nun nach dem 01.08.2013 als Korrespondenzanwälte beigeordnet. Kann ich die VV 3400 nach neuem Recht abrechnen? Oder gilt die erste Beiordnung als Zeitpunkt für die Gebühren?
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Tigerle
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#2

27.01.2014, 10:18

Ich hatte auch versucht, dass wir - Beiordnung nach 01.08. -- die neuen Gebühren abzurechnen. Das Gericht hat aber auf Gerold/Schmid RN 56 (20. Auflage) verwiesen, dass es allein auf den ersten Zeitpunnkt (der Erteilung des Auftraages oder der Beiordnung) ankommt, auch wenn der zweit Tatbestand nach demm Stichtag ist.

Daher werdet Ihr wohl nur nach den alten Gebühren abrechnen können.
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#3

27.01.2014, 11:47

Habe ich mir schon fast gedacht...

:thx
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