Welches PKH-Formular ?

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Benutzeravatar
elise98de
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4769
Registriert: 05.05.2009, 16:13
Beruf: Refa
Software: Advoware
Wohnort: iTdA

#11

16.01.2014, 11:19

Danke jojo. Das werde ich mal meiner Chefin sagen. Der Mandant soll nach neuem Recht 140,00 EUR Rate zahlen, nach altem Recht wären es "nur" 95,00 EUR gewesen. Man könnte da ja auch vielleicht meinen, dass es Methode des Gerichtes ist und wer sich beschwert wird abgeändert, wer nicht um so schöner für die Staatskasse.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen

(Türkisches Sprichwort)


------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3166
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#12

16.01.2014, 11:38

Ich nehm mal an, dat ist eher Unwissenheit... :pfeif
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#13

16.01.2014, 14:18

Adora Belle hat geschrieben:Sobald ich was neues hab, geb ich gern bescheid.
Das wäre sehr nett.

Wenn man hier so diagonal liest, scheint jedes Gericht seine eigene Beschlussvariante zu haben.
Meine Zivilrichterin meinte heute, bei Bewilligung von PKH/VKH keine Belehrung, bei Zurückweisung ja. Also müsste die Belehrung zu § 120a ZPO dann doch im PKH-/VKH-Antrag enthalten sein, den es in der neuen Variante noch gar nicht gibt. :patsch
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Benutzeravatar
rena
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1268
Registriert: 24.08.2006, 16:15
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: RAK Bamberg (Oberfranken)

#14

16.12.2020, 11:05

Hallo liebes Forum,

ich finde gerade die Verordnung online nicht. Muss der Anwalt zur Abrechnung der PKH das Formular verwenden? Also herrscht Formularzwang? Ich kann hier keine Geb. Nr. 3309 für die ZV eingeben bei RA-Micro :nachdenk
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3166
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#15

16.12.2020, 11:06

Nein.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Benutzeravatar
rena
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1268
Registriert: 24.08.2006, 16:15
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: RAK Bamberg (Oberfranken)

#16

16.12.2020, 12:02

:thx :thx :thx
Antworten